Hallo Experten,
angekommen, ein Stromanbieter hat eine einjährige Vertragslaufzeit, die zum 31.12.2011 ausläuft.
Ende September schickt er ein Angebot für die Belieferung im nächsten Jahr , also 2012. Weil trotz erhöhtem Tarif kein Einspruch erfolgt, wertet er das als Annahme des Vertrags. Wir nehmen an, das sei rechtens (auch wenn das bei weitem nicht klar ist) und der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2012.
Im Dezember schickt er wegen nicht erfolgter Zahlung Mahnungen, im Januar übergibt er schließlich an eine Inkasso.
Sind die Mahnungen und die Übergabe an die Inkasso rechtmäßig, auch wenn der alte Vertrag noch bis zum 31.12 lief, und der neue, also der jetzt zur Zahlung anstehende, erst zum 01.01 anlief?
Danke und viele Grüße,
Andreas
Hallo,
Sind die Mahnungen und die Übergabe an die Inkasso rechtmäßig,
auch wenn der alte Vertrag noch bis zum 31.12 lief, und der
neue, also der jetzt zur Zahlung anstehende, erst zum 01.01
anlief?
das kann man wohl kaum beantworten ohne den genauen Vertragsinhalt zu kennen. Wenn Vorkasse vereinbart wurde und diese nicht geleistet wurde, wäre das Verhalten des Stromanbieters durchaus nachvollziehbar und vermutlich auch korrekt.
Gruß
S.J.
Danke Dir! Wo müsste man denn rein theoretisch nachgucken, um das festzustellen? In den AGBs, nehme ich an? Was sollte da dann stehen, oder nicht stehen?
Hallo,
Danke Dir! Wo müsste man denn rein theoretisch nachgucken, um
das festzustellen? In den AGBs, nehme ich an? Was sollte da
dann stehen, oder nicht stehen?
irgendwo muss doch vereinbart sein, was wann zu zahlen ist…
Ist doch ein Unterschied, ob man seinen verbrauchten Strom erst nach 30 Jahren oder am Anfang des Jahres per Vorkasse zahlen muss.
Das sollte man doch eigentlich wissen. Ansonsten steht es im vertrag, ergänzend ggf. in den AGB.
Gruß
S.J.
1 „Gefällt mir“
Und wenn es per Vorkasse WÄRE, WÄRE dann eine Rechnungsstellung zwei Monate vor Ablauf des alten Vertrages / Start des neuen Vertrages rechtmäßig?
Und wenn es per Vorkasse WÄRE, WÄRE dann eine
Rechnungsstellung zwei Monate vor Ablauf des alten Vertrages /
Start des neuen Vertrages rechtmäßig?
JA: WENN ES SO VERTRAGLICH GEREGELT IST!!!
War das jetzt deutlich genug?
Ein Blick in den Vertrag ist deutlich hilfreicher als hier hypothetische Fragen ohne detaillierte Informationen zu stellen.
Gruß
S.J.
1 „Gefällt mir“