Hallo,
Grundsätzlich werden Sachverständigenkosten von der Prozesskostenhilfe gedeckt. Verfahrenskosten können auch von der PKH gedeckt sein, wenn sie schon vor Antragstellung angefallen sind. Was ist, wenn ein PKH-Antrag gestellt wird, danach das Gericht per Beweisanordnung einen Gutachter beauftragt und die PKH erst ab einem Zeitpunkt nach der Beweisanordnung bewilligt wird? Das Gutachten wird aber erst nach dem Bewilligungszeitpunkt erstellt. Sind die Kosten für das Gutachten von der PKH gedeckt?
Danke,
Tine