Ab wann druck bei der DRV machen bez. bescheid

Hallo,

person x wurde am 13.06.2011 aus einer medizinischen reha als arbeitsunfähig entlassen und für den zuletzt ausgeübten und erlernten beruf sogar erwerbsunfähig ( unter 3 std. arbeiten) geschrieben.

Die DRV wollte nach erhalt des entlassungsberichtes über eine bereits beantragte Leistung zur Teilhabe am arbeitsleben entscheiden.
Bis jetzt kam von der DRV aber nichts. Nach telefonischer nachfrage kam nur die antwort: " Liegt beim ärztichen dienst zur prüfung".

Wie lange muss man der drv zeit geben?
Gibt es keine fristen, wonach die drv einen bescheid oder einen vorläufigen bescheid erstellen muss?
man kann doch nicht ewig warten, der Antrag zur teilhabe am arbeitsleben wurde bereits 2010 gestellt, worauf person x zum gutachter musste. dann kam 5 monate nichts und dann plötzlich eine medizinische reha.

mfg vincent

Hallo,

da sollte man einmal in dem Bundesland die Sommerferien berücksichtigen; am morgigen Montag beginnt als erstes Bundesland Rheinland-Pfalz wieder mit der Schule; vermutlich sind auch dort die Mitarbeiter in die Ferien gegangen und knappe 8 Wochen für einen Bericht sind nicht extrem lang.
Es ist natürlich möglich, eine Untätigkeitsklage anzuregen, aber dafür ist die Frist einfach zu kurz.
Da hilft es nur, sich „unbequem“ zu machen und darauf hinweisen, dass man zukünftig jeden 2. Tag anruft; allein der Gedanke daran „motiviert“ einige Mitarbeiter, die Akte zu suchen und dafür zu sorgen, dass der Vorgang beschleunigt wird.:wink:

Schönen Tag noch.