Hallo,
person x wurde am 13.06.2011 aus einer medizinischen reha als arbeitsunfähig entlassen und für den zuletzt ausgeübten und erlernten beruf sogar erwerbsunfähig ( unter 3 std. arbeiten) geschrieben.
Die DRV wollte nach erhalt des entlassungsberichtes über eine bereits beantragte Leistung zur Teilhabe am arbeitsleben entscheiden.
Bis jetzt kam von der DRV aber nichts. Nach telefonischer nachfrage kam nur die antwort: " Liegt beim ärztichen dienst zur prüfung".
Wie lange muss man der drv zeit geben?
Gibt es keine fristen, wonach die drv einen bescheid oder einen vorläufigen bescheid erstellen muss?
man kann doch nicht ewig warten, der Antrag zur teilhabe am arbeitsleben wurde bereits 2010 gestellt, worauf person x zum gutachter musste. dann kam 5 monate nichts und dann plötzlich eine medizinische reha.
mfg vincent