ab wann gilt man vor dem Gesetz eigentlich als Ehegatte?
Mich interessiert vor allem folgendes Szenario:
Person A zieht mit Person B (Der Einfachheit halber verschiedene Geschlechter), in eine gemeinsame Wohnung. Es ist tatsächliche eine feste Beziehung, keine WG.
Was für Rechte und Pflichten entstehen?
Was ist der Unterschied zu einer „echten Ehe“?
Findet der §5Abs1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag hier Anwendung?
Zitat:
Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-
funkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten[…]
Darf die Steuererklärung zusammen Erfolgen?
Da spart man Kohle, oder muss man heiraten um die Vergünstigungen zu erhalten?
Und noch rein Interessehalber:
Gilt das ganze auch wen die beiden gleichen Geschlechts sind(Auch hier eine tatsächliche Liebesbeziehung, keine WG)?
Bin kein Anwalt aber aus dem normalen Verstand und der Allgemeinbildung heraus würde ich sagen, dass man die entspr. Vergünstigungen erst ab dem Tag der standesamtl. Eheschließung bzw. Eintragung der Lebensgemeinschaft in Anspruch nehmen kann.
Insbesondere bei Steuerklassenwechsel nach Eheschließung meine ich gelesen zu haben, dass die neuen Steuerklassen dann für BEIDE für das komplett Jahr gelten. Wird dann über die Steuererklärung(en) mit dem Finanzamt ausgehext. Bezüglich Monatslohnsteuer vom Gehalt ziehen die neuen Klassen für BEIDE jeweils ab dem Folgemonat. Steuerkarten werden vom örtlichen Einwohnermeldeamt unter Vorlage BEIDER Karten geändert.
Ehegatte ist man in dem Moment, wo der Standesbeamte die Eheschließung ausspricht. Davor oder ohne diesen Verwaltungsakt kann man eine eheähnliche Gemeinschaft eingehen - ich glaube, das ist das, was du beschreibst: Keine WG sondern eine „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit gegenseitigem füreinander Einstehen“ (sinngemäß).
Da gibt es Vergünstigungen, Rechte und Pflichten - genau wie in der Ehe, aber eben nicht (unbedingt immer) damit identisch. Was jetzt im Einzelnen zutrifft müsste man im Einzelfall nachprüfen, bei der Steuer wäre es wohl in der Tat so, daß die „Vergünstigung“ für das ganze Jahr GILT, aber erst in dem Moment der eigentlichen Eheschließung zum Tragen kommt - auch nachträglich.
ab wann gilt man vor dem Gesetz eigentlich als Ehegatte?
Mich interessiert vor allem folgendes Szenario:
Zeitpunkt der Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten
Person A zieht mit Person B (Der Einfachheit halber
verschiedene Geschlechter), in eine gemeinsame Wohnung. Es ist
tatsächliche eine feste Beziehung, keine WG.
Was für Rechte und Pflichten entstehen?
Was ist der Unterschied zu einer „echten Ehe“?
Eine solche Konstellation stellt wie schon erwähnt eine Lebenspartnergemeinschaft dar.
Findet der §5Abs1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag hier
Anwendung?
Zitat:
Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-
funkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten[…]
weiß ich leider nicht.
Darf die Steuererklärung zusammen Erfolgen?
Da spart man Kohle, oder muss man heiraten um die
Vergünstigungen zu erhalten?
Zur Zusammenveranlagung müssen die Voraussetzungen des §26I EStG erfüllt sein. Da eine Lebenspartnergemeinschaft keine rechtsgültige Ehe darstellt, ist eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen.
Um „Kohle zu sparen“, womit wohl das Ehegattensplitting gemeint ist, müsste also geheiratet werden.
Und noch rein Interessehalber:
Gilt das ganze auch wen die beiden gleichen Geschlechts
sind(Auch hier eine tatsächliche Liebesbeziehung, keine WG)?