Hallo liebe WWW-lers,
Ganz kurz gefragt:
Ab wann ist eine Mahngebühr fällig? (Ich meine nicht Zeit, sondern ob es eine schon fällig ist, wenn man auf die erste Rechnung nicht reagiert hat, aus welchen Grund auch immer)
Und wie hoch darf diese (im Prozent) überhaupt sein?
Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
Hallo Helena,
die Mahngebühr wird nie nach Prozent von der Rechnungssumme berechnet, sondern dient als Aufwandsentschädigung für das Mahnschreiben.
Üblich sind 5 bis 15 Euro.
Und „fällig“ wird sie eben, wenn eine Mahnung geschrieben werden muss, weil der Zahlungstermin überschritten wurde.
Gruß
BT
Hallo BT,
Vielen herzlichen Dank für Deine klärende Antwort.
Aber demnach stellt sich eine Frage: Was ist wenn keinen Termin genannt wurde (bzw. nur „baldmöglichst“)? Und wenn überhaupt von den Geschäftsbedingungen weit und breit nichts gesehen würde???
Nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
Hallo Helena,
Wenn kein Termin genannt wurde (bzw. nur „baldmöglichst“)?
in der Rechnung?
Baldmöglichst heisst so viel wie umgehend, noch knapper wäre nur unverzüglich, aber das schreibt kein Mensch.
In der Praxis geht man da von etwa 5 Werktagen aus.
Falls nirgends auf der Rechnung ein Zahlungsziel gedruckt steht, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft:
30 Tage nach Rechnungserhalt ist der Zahlungspflichtige in Verzug, dazu bedarf es keiner wie immer gearteten Erinnerung.
Und ab Verzug darf der Rechnungssteller sogar Verzugszinsen fordern, das tut nur auch wieder kaum ein Mensch, sondern wartet damit meist bis zur gerichtlichen Mahnung.
Gruß
Beuteltier
Hallo Beuteltier,
nochmals vielen Dank für Deine alles aufklärende Antwort. Genau das ist was ich wissen wollte.
Dafür ein Sternchen.
Schöne Grüße,
Helena
Kleine Ergänzung zu den Gebühren. Die müssen sich lt. einigen Gerichtsurteilen im Rahmen bewegen.
Auch ein Inkassoinstitut darf, auch wenn es in den Geschäftsbedingungen von denen steht, nicht beliebig Gebühren verlangen. Diese dürfen nämlich nicht höher sein als die entsprechenden Kosten der Rechtsanwalts Gebührenordnung.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Beuteltier und Tobi, vielen Dank m.T.
Hallo Beuteltier und Tobi,
Euch beide vielen herzlichen Dank!
Es ging um einen Abonnement. Ca 14 Tage nachdem ich die REchnung bekam, erhielt ich eine „Zahlungserinnerung“. Der Abo kostet 11,50 EUR und auf die Erinnerung wollten sie noch 2 EUR zusätzlich als „Mahnung“.
Selbstverständlich habe ich die 11,50 EUR überwiesen. Und jetzt warte ich, ob noch was kommt, wg. den 2 EUR. Ich finde diesen Betrag viel zu hoch im Bezug auf den Preis und sehr früh für eine Mahnung. Daher meine reaktion (nur den Betrag zu überweisen) und meine Frage.
Also vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena