Folgender Sachverhalt: Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
Nun die Frage: Ist bereits mit dem Eintreffen des
Gerichtsvollziehers eine Straftat
Wieso sollte da irgendeine Straftat vorhanden sein? Der Gerichtsvollzieher will ein Forderung eintreiben, wie die entstanden ist interessiert ihn eher nicht.
begangen, oder erst dann,
wenn dieser nicht bezahlt wird??
Auch hier ist keine strafbewehrte Handlung zu sehen. Der Gerichtsvollzieher wird sich nach Wertgegenständen umsehen, wenn vorhanden diese auch pfänden.
Nun die Frage: Ist bereits mit dem Eintreffen des Gerichtsvollziehers
eine Straftat begangen, oder erst dann, wenn dieser nicht bezahlt
wird??
sind die Schulden denn in betrügerischer Absicht entstanden?
wohl kaum. Das Wort ‚Sünde‘ passt in Eure Diskussion besser als ‚Straftat‘
seltsam, meine Freundin denkt auch, wenn sie eine Mahnung bekommt,ist sie automatisch vorbestraft. Ich dachte immer, sie wäre ein Einzelfall, hmm
Ich finde dieses ist eine sehr gute Frage
eigentlich ganz und gar nicht
…eher eine ziemlich dumme Frage