Ab wann eingreifen?

Hallo,
nun haben wir schon drei Fäden, in denen jemand in Sorge um Kinder fragte, ob und wie er helfen könnte oder sollte.

Es entspannen sich vielsträngige Fäden mit vielen Argumenten.
Ob es gelänge, mal sauber die Argumente des „NEIN“, „Grauzone“, „Unbedingt!“ zusammenzufassen, um das mal neuen Fragesteller in Form eines FAQ anbieten zu können?

z.B.
bei Verdacht auf Mißbrauch: zum Dingsamt
bei Scheidung würde ich dem Freund meines Sohnes öfter Übernachtungen anbieten
wenn das Kind über 14 ist, lohnt ein Eingreifen nicht

Wann würdet ihr Handlungsbdarf sehen, wo ist die Grenze zum Helfersyndrom?

Gespannt,

Tilli

Hallo!

Ob es gelänge, mal sauber die Argumente des „NEIN“,
„Grauzone“, „Unbedingt!“ zusammenzufassen, um das mal neuen
Fragesteller in Form eines FAQ anbieten zu können?

Ich halte es für unmöglich (und auch gefährlich), das irgendwie „allgemeinverbindlich“ beschreiben zu wollen.

Wann würdet ihr Handlungsbdarf sehen, wo ist die Grenze zum
Helfersyndrom?

Das hängt vom Einzelfall ab und den Fakten, die hier geschildert werden. Grundsätzlich dürfte eine subjektive, kurzgefasste Darstellung in einem Forum in den seltensten Fällen eine eindeutige Beurteilung erlauben. Es hängt auch von der Person des Helfenden ab und der Art und Weise, wie Hilfe geleiszet wird. Und ob die Hilfe möglicherweise dem Helfenden selbst schadet (was in Familiensituationen häufig vorkommt.) Und um was für ein Problem es geht.

In vielen Situationern müssen die Betroffenen sich selbst helfen - Eiongriffe von außen nützen nichts, schaden unter Umständen. Diese Erkenntnis ist aber kein Freibrief, bei jedem Problem Wegschauen zu dürfen.

Wenn man Hilfe und Unterstützung anbietet, dann ist es grundsätzlich immer hilfreich, die Autonomie des anderen zu respektieren. Man kann niemanden dazu zwingen, Hilfe anzunehmen.

Gruß,
Max

Hallo Tilli,

ich denke, was möglich sein müsste wäre, ein sinnvolles Procedere bei einem Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung aufzustellen. Ein solches gibt es nämlich durchaus.

Ich mache mal einen Versuch:

  1. Nicht in blinden Aktionismus verfallen. Betroffene Kinder haben Überlebensstrategien entwickelt, die sie ein Stück weit schützen. Es macht mehr Sinn, überlegt an das Problem heranzugehen, als mit einer Hals-über-Kopf-Aktion möglicherweise den Täter zu warnen oder eine Hexenjagd auf potentiell Unschuldige anzuzetteln.
  2. Beobachtungen notieren und möglichst detailliert festhalten.
  3. Nicht selbst Detektiv spielen.
  4. Den Verdacht einer spezialisierten Beratungsstelle mitteilen. Solche können sein:
  • Jugendämter
  • Erziehungs- und Familienberatungsstelle
  • Kinderschutzbund
  • Gesundheitsämter
  • Pro Familia
  • Hilfsorganisationen wie
  • Zartbitter e.V. (sexueller Missbrauch)
  • Wildwasser (sexueller Missbrauch)

All diese Institutionen und Organisationen können auch anonym um Hilfe gebeten werden. Sie beraten, geben Tipps zum weiteren Vorgehen und bieten auch konkrete Unterstützung an.

Besteht Gefahr im Verzug, macht es mehr Sinn, das Jugendamt einzuschalten, da dies die Möglichkeit hat, bei Bedarf schnell zu handeln und auch das Kind aus der Familie zu holen.

Mit dem Einschalten der Polizei sollte man vorsichtig sein. Die Polizei hat Ermittlungszwang und muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig werden, sobald sie informiert ist. Das führt häufig zu Entwicklungen, die dem Kindeswohl nicht förderlich sind.

Schöne Grüße,
Jule