Ab wann endet die Unterhaltspflicht?! Gibt es Sonderregelungen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 17 Jahre alt und beginne am 1.08.2010 meine Ausbildung zum Gesundheits-und Krankenpfleger. Dort verdiene ich im ersten Ausbuldungsjahr 807euro Brutto!

Da meine Eltern getrennt Leben, zahlt mein Vater monatlich Unterhalt für mich. Meine Frage wäre nun wann endet für ihn die Unterhaltspflicht? Wie lange bekomme ich noch Kindergeld?

Desweiteren hat er mir angeboten, mir meinen Führerschein komplett zu bezahlen, jedoch dann die unterhaltszahlungen einzustellen. Wäre das rechtlich möglich?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich eine schnelle Antwort bekomme.

Mit lieben Grüßen

phiL900

Hi Phil,
bei mir ist das schon eine Weile her, habe das auch nur schwach in Erinnerung, ich
glaube es war so, dass es bis zur Volljährigkeit gezahlt werden müsste. Und ich
würde in diesem Falle auch das Angebot des Führerscheins annehmen,
berücksichtige aber wieviel Monate Du zur Volljährigkeit hast und wieviel Unterhalt
bis zur Volljährigkeit zusammenkommt. Danach würde ich es abwiegen.Wie sich
das grundsätzlich verhält wenn Du eine Ausbildung beginnst und noch nicht
genügend Auskommen hast wäre da noch offen. Aber wie gesagt das ist alles
schon etwas länger her und die Angaben könnten längst überholt ggf. falsch sein.
Ich wünsche Dir dennoch das allerbeste und vor allem eine gesunde Sohn zu
Vater-Beziehung, denn das ist wichtiger als alles Geld der Welt.
Grüße Andy Finlandia

Hallo phil900,

vielen Dank für deine Anfrage. Es tut mir leid aber ich kann dir leider nicht so richtig helfen. Das ist nicht so ganz mein Gebiet.
Ich hoffe, dass du bei jemand anderes etwas mehr Erfolg hast.

Viele Grüße,
thomania

Hallo Phil900,

dazu bitte einen Rechtsanwalt befragen, da Du im Streitfall Dich auf die entsprechende
Rechtslage berufen musst.

Den Tausch mit dem FS würde ich nicht eingehen, da der allemal billiger ist, als den
Unterhalt für Dich bis zur Beendigung Deiner Ausbildung zu bezahlen - so lange muss
er mindestens blechen. Da müsste er schon noch ein vernünftiges Auto drauflegen.

Kindergeld gibt es m.W. nur bis zur Volljährigkeit und davon wird noch das Einkommen
abgezogen. Sofern Du dann noch daheim wohnst.

Aber hierzu kann man auch die Behörde befragen. Die verschicken nämlich jedes Jahr
dazu einen ziemlich umfangreichen Fragebogen an Deine Eltern.