Person A konsultiert einen RA. Person A kümmert sich um alles, unterschreibt die Vollmacht und die Vergütungsvereinbarung.
1 Tag darauf erledigt sich der Fall, der RA musste wegen des Falls nicht einmal einen Stift ind ie Hand nehmen oder ähnliches, es gab nur ein Erstgespräch am Telefon.
Nun erhält Person a eine Rechnung von in Höhe von 310€
Gegenstandswert 5000€
Vorzeitige Beendigung des Auftrages 0,8 240€
Pauschale für Post und Telekommunikation 20€
- MwSt 49,55€
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310,35€
Per Telefon erwähnte der RA jedoch nichts von weiteren Kosten, es hieß die Rechtsschutzversicherung würde alle Kosten übernehmen. Person A hatte lediglich 100€ Vorschuss zu zahlen.
Da es sich um 2 Fälle handelte gibt es die Rechnung gleich im Doppelpack, sprich eine Rechnung von 620€ - 200€ Vorschuss= 420€ Restbetrag.
Rechtsschutzversicherung wird erst vor dem Gericht aktiv heißt es. Person A weiß im Moment nicht ob alles seine Richtigkeit hat.