Ab wann entstehen RA Kosten?

Person A konsultiert einen RA. Person A kümmert sich um alles, unterschreibt die Vollmacht und die Vergütungsvereinbarung.
1 Tag darauf erledigt sich der Fall, der RA musste wegen des Falls nicht einmal einen Stift ind ie Hand nehmen oder ähnliches, es gab nur ein Erstgespräch am Telefon.

Nun erhält Person a eine Rechnung von in Höhe von 310€

Gegenstandswert 5000€
Vorzeitige Beendigung des Auftrages 0,8 240€
Pauschale für Post und Telekommunikation 20€

  • MwSt 49,55€
    _________________________

310,35€

Per Telefon erwähnte der RA jedoch nichts von weiteren Kosten, es hieß die Rechtsschutzversicherung würde alle Kosten übernehmen. Person A hatte lediglich 100€ Vorschuss zu zahlen.
Da es sich um 2 Fälle handelte gibt es die Rechnung gleich im Doppelpack, sprich eine Rechnung von 620€ - 200€ Vorschuss= 420€ Restbetrag.

Rechtsschutzversicherung wird erst vor dem Gericht aktiv heißt es. Person A weiß im Moment nicht ob alles seine Richtigkeit hat.

weiter unten gibt es eine ähnliche Frage und als Antwort einen Link.
Die RA Kosten richten nach der Höhe des Streitwertes und nicht nach dem Aufwand des RA.
Auch ohne Anrede und Gruß
deswegen die Antwort so kurz.

Moin,

was die Rechtschutzversicherung zahlt und was nicht, kann der Anwalt nicht beurteilen, das macht man üblicherweise vor Beauftragung des Anwalts mit der Versicherung aus.

So kenne ich das.

Grüße,
-Efchen