habe eine Frage zur GbR:
ab wann darf ich im Impressum und den AGB den Zusatz „GbR“ verwenden? Ist das schon möglich wenn ich mit meinen Partnern einen Vertrag geschlossen habe oder ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt dafür zwingend notwendig?
Die GbR existiert, sobald sie gegründet wurde, unabhängig davon, ob ihr das Gewerbe anmeldet, oder nicht.
Auch ein Gewerbe beginnt nicht DURCH die Anmeldung, aber es muss angemeldet werden, wenn es begonnen wird.
Wer ein Gewerbe betreibt, ohne es anzumelden, ist trotzdem Gewerbetreibender, aber er ist ein rechtswidriger Gewerbetreibender, und das wollt ihr ja hoffentlich nicht.