meine Firma ist nur 5km vom Wohnort entfernt,aber arbeiten tuhe ich 315km entfent vom firmen sitz.
Fahre Montags um 02:30 los und arbeite bis 17:00, die Woche über bin ich dort im Ort unter gebracht. Freitags geht es dann um 06:30 zum Arbeitsplatz und gegen 16:00 wieder nach Hause, also 315km zurück.
Jetz zu meiner Frage, zählen diese beiden fahrten zur Arbeitszeit?
Muß noch dazu sagen ich fahre selbst.
Die Fahrstrecke zählt nicht als Arbeitszeit.
Kann aber die ganzen Kilometer steuerlich absetzen.
moin,
also fakt ist das deine arbeitszeit auf dem firmengelände beginnt (gehe davon aus das du/ihr mit nem firmenbulli fahrt), wenn du dann 300km fahren musst sind das ja schon minimum 4-5std arbeitszeit,
wenn du also am mo. um 2.30uhr losdüst und um 17uhr fa machst hast du 14,5std gearbeitet (also bei den berufsfahrern sind nur max 13std erlaubt inkl. fahrzeit be- und entladetätigkeiten, und pausen),
du solltest mal mit deinem boss reden oder dir etwas anderes suchen,
ich hoffe du kannst mit meiner antwort etwas anfangen,
andreas