Guten Tag,
auf der Google Presse-Seite steht beispielsweise, dass die E-Mail nur für die Presse gedacht ist.
Gilt man schon als Presse wenn man ein kleines Online-Magazin betreibt?
Danke für die Antworten.
Guten Tag,
auf der Google Presse-Seite steht beispielsweise, dass die E-Mail nur für die Presse gedacht ist.
Gilt man schon als Presse wenn man ein kleines Online-Magazin betreibt?
Danke für die Antworten.
auf der Google Presse-Seite steht beispielsweise, dass die
E-Mail nur für die Presse gedacht ist.
Gilt man schon als Presse wenn man ein kleines Online-Magazin
betreibt?
Pressegesetze sind in Deutschland Ländersache, die Definition des ‚Druckwerks‘ ist m. W. in den verschiedenen Gesetzen im wesentlichen inhaltsgleich: Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträger, bildlichen Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterungen. (Pressegesetz Nrw)
Demnach ist ein Online-Magazin durchaus der Presse zuzuordnen. Eine völlig andere Frage ist, ob Google der Ansicht ist, ob das Magazin wichtig genug ist, seinen Betreiber mit Pressematerial zu versorgen. Ein spezielles gesetzliches Informationsrecht der Presse gibt es nämlich nur gegenüber Behörden.
IANAL
OK, vielen Dank .