Hallo,
wir planen den Erwerb eines Hauses. Es soll / kann ein richtig altes Haus sein.
Ich habe kürzlich gelesen, daß ab einem bestimmten Alter Denkmalschutzauflagen vorgesehen sind. Sprich es müssen z.B. bestimmte Baustoffe verwendet werden, bzw. gewisse Umbauten dürfen nicht erfolgen.
Wie sieht es z.B. mit einem Haus von 1800 oder auch 1850 aus?
Die gewünschte Immobilie wird in NRW liegen.
Gruß
Kephas Gatzen
wir planen den Erwerb eines Hauses. Es soll / kann ein richtig
altes Haus sein.
Ich habe kürzlich gelesen, daß ab einem bestimmten Alter
Denkmalschutzauflagen vorgesehen sind. Sprich es müssen z.B.
bestimmte Baustoffe verwendet werden, bzw. gewisse Umbauten
dürfen nicht erfolgen.
Wie sieht es z.B. mit einem Haus von 1800 oder auch 1850 aus?
Hallo Kephas,
ob ein Gebäude unter Denkmalschutz fällt, hat nicht vordergründig mit dem Alter zu tun. In einigen Städten stehen auch Gebäude aus den 1970ern unter Schutz.
Für den Laien ist es oft schwierig nachzuvollziehen, warum ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wurde. Manchmal streiten sich darüber auch Fachleute.
Deine Stadt/Gemeinde hat Listen, welche Gebäude dem Denkmalschutz unterliegen. Nimm dort Einsicht.
Vor dem Kauf solltest Du mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sprechen. Manche Einschränkungen können dazu führen, dass Du die Kaufsumme nicht mehr für angemessen hältst. Vielleicht bringen die Dich aber auch auf Ideen, die dazu führen, dass Du das Haus mit anderen Augen siehst und Dich in das Gebäude „verliebst“. Über mögliche Fördermittel zum denkmalpflegerischen Mehraufwand können die Dich auch beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo,
wie schon mein Vorschreiber erwähnt ist nicht allein das Alter einer Immobilie für einen eventuellen Denkmalschutz ausschlaggebend. Unser Häuschen ist z.B. Baujahr 1710 (+/- 5 Jahre) und steht nicht unter Denkmalschutz.
Zum Denkmalschutz gehört neben dem Alter auch u.A. der Erhaltungszustand („unverbastelt“), typische Bauform für die Gegend, Ort, Lage, undundund…
Wie gesagt: das Denkmalamt kann dir verbindlich darüber Auskunft geben ob die entspr. Immobilie unter Denkmalschutz steht. Das muss aber nicht immer negativ sein!
Viele Grüße von
Tinchen
Hallo Kephas,
wie schon geschrieben, ein Gebäude wird ein Denkmal, wenn dsa Denkmalschutzamt meint, eines daraus machen zu müssen.
Dann gibt es aber auch mehrere Stufen.
Die geringste wäre, daß die Fasade so erhalten werden muß, wie sie historisch entstanden ist.
Es geht über mehrere Stufe bis zum Punkt, daß auch im Innenbereich nur das verändert werden darf, was das Denkmalschutzamt genehmigt/vorschreibt (für Privatgebäude seeehr selten).
Also nimm Einsicht ins Kataster des Denkmalschutzamtes und informier Dich, ob etwas und wenn ja was an Deinem Gebäude geschützt ist.
Gandalf
Hallo,
alles klaro dann. Besten Dank für die schnellen Antworten.
Gruß
Kephas