Ab wann gibt es Arbitslosengeld

Hallo Leute,

ich habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht und war danach 14 Tage arbeitlos und habe auch Arbeitslosengeld auf das Geld bezogen, das ich während der Ausbildung bekommen habe. Jetzt habe ich 2,5 Monate gearbeitet und selbst gekündigt. Eigentlich hätte ich doch jetzt 3 Monate Arbeitslosengeldsperre, oder? Ich habe aber Arbeitslosengeld bezogen auf meine Ausbildungsvergütung bekommen. Jetzt meine Frage wenn ich Arbeitslosengeld bekomme müsste das nicht auf das gehalt bezogen sein, das ich in den 2,5 Monaten bekommen habe? Oder muss man erst eine bestimmte Zeit arbeiten um Arbeitslosengeld bezogen auf das Gehalt zu bekommen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Danke im Voraus

MfG

Stefan

Ahoi, also soweit ich weiß wird es auf die letzten drei Jahre bezogen.

Valentin

Moien,

sofern sich seit meiner Zeit nichts geändert hat mußt du erst 12 Monate innerhalb von drei Jahren gearbeitet haben, bevor deine ansprüche neu berechnet werden.

Gruß

Bernd

Hallo,

nachdem Du einen Neuanspruch geltend gemacht hast nach Deiner Ausbildung, brauchst Du für einen erneuten Neuanspruch 12 Monate versicherungspfl. Beschäftgung. Das ist mit 2,5 Monaten nicht erfüllt. Ergo gibts nur einen Wiederbewilligungsbescheid für Dein restliches Alg.

Holger