Ab wann gilt Besuch nicht mehr als Besuch?

Hallo!

Mich würde einmal interessieren, wie folgende Angelegenheit rein rechtlich aussieht. Man gehe von dem imaginären Fall aus, dass ein Vermieter eine Mehrzimmerwohnung mit Warmmiete an eine alleinstehende junge Frau vermietet. Die Frau wohnt zwei Jahre dort und zahlt auch regelmäßig und unverzüglich ihre Monatsmiete. Nun lernt diese ehemals alleinstehende Frau einen Mann kennen und bekommt ein Kind.

Hinzu kommt, dass ihr Lebensgefährte täglich bei ihr in der Mietwohnung übernachtet und sich fast ausschließlich nur noch in ihrer Wohnung aufhält und nicht mehr in seiner eigenen Wohnung.

Durch das Kind und den Lebensgefährten steigen demnach die Energiekosten für den Vermieter, an der monatlichen Warmmiete ändert sich jedoch nichts für die Mieterin.
Nun die Frage: Darf der Vermieter die monatliche Warmmiete aufgrund dieser Tatsachen drastisch erhöhen? Ab wann gilt die Anwesenheit des Lebensgefährten nicht mehr als „Besuch“?

Viele Grüße

Hallo!

Steckt hier auch der Irrglaube drin, Warmmiete(hier Heizkosten gemeint) hätten etwas mit der Bewohnerzahl in einer Wohnung zu tun ?
Ob man allein alle Räume wohlig warm temperiert oder sich dort 2 oder 3 Personen aufhalten.
Ändert sich da etwas ?
Nein, eher im Gegenteil, je mehr Personen desto niedriger die reinen Heizkosten.
Minimal, aber rechnerisch plausibel !

Mögliche und auch wahrscheinliche Mehrkosten gibts nur bei Warm/Kaltwasser .

Und da kann sich der Vermieter schon etwas einfallen lassen. Änderungskündigung und Umstellung der Abrechnung im Bereich Kalt/Warmwasser durch Einbau von Messuhren etwa. Schließlich war an Einzelperson vermietet und die Warmmiete(Inklusivmiete) darauf abgestimmt.

MfG
duck313

Hallo,

Nun die Frage: Darf der Vermieter die monatliche Warmmiete
aufgrund dieser Tatsachen drastisch erhöhen?

möglicherweise…

Ab wann gilt die
Anwesenheit des Lebensgefährten nicht mehr als „Besuch“?

Es gibt keine feste Frist, wenn der Lebensgefährte mit in die Wohnung eingezogen ist, so ist er ab dem ersten Tag kein Besuch.
Eine vorübergehende Beherberung kann noch als Besuch angesehen werden, wenn sie die Dauer von 6 Wochen nicht überschreitet.

Angemerkt folgendes:

Wenn unter Warmmiete Miete inklusive „kalter“ und „warmer“ Betriebskosten gemeint ist, so ist zu beachten, dass dies nur in wenigen Ausnahmefällen gültig vereinbart werden kann.

Gruß

Joschi

Mögliche und auch wahrscheinliche Mehrkosten gibts nur bei
Warm/Kaltwasser .

Naja ich fürchte 2-3 Leute machen auch mehr Müll wie einer.

Inwieweit sowas nach Anzahl Mieter umgelegt werden kann weiß ich allerdings nicht.

Der Plem

Hai!

Wenn unter Warmmiete Miete inklusive „kalter“ und „warmer“
Betriebskosten gemeint ist, so ist zu beachten, dass dies nur
in wenigen Ausnahmefällen gültig vereinbart werden kann.

Könntest du das bitte ein wenig weiter ausführen?

Wieso sollte ich das nicht gültig vereinbaren können?

Ineressiert, der Plem

Hallo Plemtau,

das liegt an der Heizkostenverordnung, im genauen dann im § 2 begründet:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html

Gruß

Joschi

Ich bin kein Experte. Aber meines Wissens, wird doch im Mietvertrag genau festgehalten, wer in der Wohnung wohnt. Ein Einzug einer weiteren Person ist doch so gar nicht möglich, ohne dass der Mietvertrag angepasst wird?

Oder bin ich da arg aufm Holzweg?

Hallo,

Oder bin ich da arg aufm Holzweg?

ja

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Der oder die Lebensgefährt(e)in ist kein Besuch genausowenig wie leibliche oder adoptierte Kinder.

Bei den Nebenkosten kann allerdings die Anzahl der dauerhaft die Wohnung benutzenden Personen relevant sein,wenn nach Personenanzahl Nebenkosten abgerechnet werden.

Um es mal zu zitieren:
„§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.“

Da geht irgendwie gar nichts draus hervor!

Oder bin ich da arg aufm Holzweg?

ja

Kommt darauf an!

Inwieweit sowas nach Anzahl Mieter umgelegt werden kann weiß
ich allerdings nicht.

Das sollte in der Teilungserklärung stehen: Entweder nach Quadratmetern oder Personen.
So ist es dann auch auf die Mieter umzulegen.

Gruß
T.

Naja, da steht, dass die Heizkostenverordnung Vorrang hat vor Verträgen (wenn sie denn anzuwenden ist) und das schließt halt eine pauschale Abrechnung der Heizkosten aus.

Das sollte in der Teilungserklärung stehen: Entweder nach
Quadratmetern oder Personen.

Teilungserklärung?

Oder bin ich da arg aufm Holzweg?

ja

Kommt darauf an!

Auf was kommt es denn beim Zuzug des Lebensgefährten an?

Der oder die Lebensgefährt(e)in ist kein Besuch genausowenig
wie leibliche oder adoptierte Kinder.

Wie jetzt, der Lebensgefährte oder deine Kinder dürfen dich nicht besuchen, sondern müssen gleich bei jeder Ankunft bei dir einziehen? Das stell ich mir lustig vor…

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Naja, da steht, dass die Heizkostenverordnung Vorrang hat vor
Verträgen (wenn sie denn anzuwenden ist) und das schließt halt
eine pauschale Abrechnung der Heizkosten aus.

Die Nebenkosten bestehen, wie schon erwähnt, nicht nur aus Heizkosten, so
gibt es Versicherungen, Müllkosten, Gärtner, Hausmeister, usw und so fort …

Der Plem

Schlaumeier, warum denkst du habe ich folgendes angemerkt?:

Wenn unter Warmmiete Miete inklusive „kalter“ und „warmer“ Betriebskosten gemeint ist, so ist zu beachten, dass dies nur in wenigen Ausnahmefällen gültig vereinbart werden kann.

Damit dürfte wohl klar sein, das eine pauschale Abrechnung aller Betriebskosten (inkl. der Heizkosten) eben in den meisten Fällen nicht gültig vereinbart werden kann.

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