Hallo!
Mich würde einmal interessieren, wie folgende Angelegenheit rein rechtlich aussieht. Man gehe von dem imaginären Fall aus, dass ein Vermieter eine Mehrzimmerwohnung mit Warmmiete an eine alleinstehende junge Frau vermietet. Die Frau wohnt zwei Jahre dort und zahlt auch regelmäßig und unverzüglich ihre Monatsmiete. Nun lernt diese ehemals alleinstehende Frau einen Mann kennen und bekommt ein Kind.
Hinzu kommt, dass ihr Lebensgefährte täglich bei ihr in der Mietwohnung übernachtet und sich fast ausschließlich nur noch in ihrer Wohnung aufhält und nicht mehr in seiner eigenen Wohnung.
Durch das Kind und den Lebensgefährten steigen demnach die Energiekosten für den Vermieter, an der monatlichen Warmmiete ändert sich jedoch nichts für die Mieterin.
Nun die Frage: Darf der Vermieter die monatliche Warmmiete aufgrund dieser Tatsachen drastisch erhöhen? Ab wann gilt die Anwesenheit des Lebensgefährten nicht mehr als „Besuch“?
Viele Grüße