Ab wann gilt das Diplom

Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zur Verleihung des Diplomgrades.

Das Zeugniss ist nach folgendem Schema formuliert:

XYZ, geboren am xx.xx.xxxx in xxx hat am xx.xx.xxxx(*) (TAg der Abgabe der Diplomarbeit) die Diplomprüfung in XYZ gemäß der Diplomprüfungsordnung mit der Gesamtnote xyz bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht xyz den akademischen Grad Diplom-xyz.

Datum und Unterschriften der Prüfungsaussschussvorsitzenden und des Dekans der Uni.

Gilt man nun als Diplomer mit Abgabedatum (*) oder mit Unterschrift des Dekans und des Prüfungsausschusses?

Welche konsequenz hätte das für die Beschäftigung als studentische Hilfkraft (Vergütung 8,02 Euro ohne Abschluss gegen 12,69 mit Abschluss)? Bzw. könnte man noch Rückwirkend den höheren Tarif geltend machen?

Danke für eine Antwort

Hallo Fragewurm,

Das Zeugniss ist nach folgendem Schema formuliert:

XYZ, geboren am xx.xx.xxxx in xxx hat am xx.xx.xxxx(*) (TAg
der Abgabe der Diplomarbeit) die Diplomprüfung in XYZ gemäß
der Diplomprüfungsordnung mit der Gesamtnote xyz bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht xyz den akademischen Grad
Diplom-xyz.

Datum und Unterschriften der Prüfungsaussschussvorsitzenden
und des Dekans der Uni.

Das Diplom ist ja der unterzeichnete Wisch und dieses Datum ist der Tag der Verleihung der Würde …

Der Rest ist eigentlich Verwaltungskram und dient dazu dich und deine Arbeit dem Diplom zuzuordnen (es gibt ja auch Leute die mehrere Diplome haben). Am Tag der Abgabe, wurden irgendwelche Papiere abgegeben. Ob da etwas Sinnvolles drin Stand, wurde ja erst durch die Prüfung erkannt.

MfG Peter(TOO)

Hallo Stephanie,

  1. Ich bin kein Jurist.

  2. An meiner Universität Münster gilt folgende Regelung: Das Diplom wird im Monat nach Ausstellung der Urkunde erstamls für den höheren Tarif berücksichtigt. Wenn Du Deine letzte Prüfung also am 31. Juli machst, die Urkunde aber am 1. August ausgestellt wird, darfs Du noch den ganzen August als studentische Hilfskraft arbeiten.

  3. Du darfst nicht vergessen, dass Du auf Basis eines Arbeitsvertrages arbeitest, der mit ziemlich Sicherheit keine Tariferhöhung bei Abschluss eines Diploms vorsieht. Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du jetzt einen Vertrag als studentische Hilfskraft (SHK). Zu berücksichtigen ist nun folgendes: Im Monat nach Erhalt des Diploms, DARFST Du gar nicht mehr als SHK arbeiten, sondern MUSST als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) eingestellt werden. In NRW steht in allen SHK-Verträgen, dass der Vertrag automatisch im Monat nach Erhalt des Diploms, Magisters etc. ausläuft. Natürlich hast Du aber keinen Anspruch darauf, dass Dein SHK-Vertrag in einen WHK-Vertrag umgewandelt wird. An unserem Institut gibt es regelmäßig Gejammer, wenn Studenten ihr Diplom erhalten und gerne bei uns weiterarbeiten möchten. Dann müssen wir Ihnen häufig sagen, dass wir sie nun zwingend nach WHK-Tarif bezahlen müssten und uns das leider nicht leisten können. Folglich bekommen sie keinen neuen Vertrag. Ich weiß, dass manche Institute in Münster versuchen, diplomierte Menschen als SHKs zu beschäftigen, wenn unsere Verwaltung das herausbekommt, gibt es aber ziemlichen Ärger.

Viele Grüße,

Matt