Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zur Verleihung des Diplomgrades.
Das Zeugniss ist nach folgendem Schema formuliert:
XYZ, geboren am xx.xx.xxxx in xxx hat am xx.xx.xxxx(*) (TAg der Abgabe der Diplomarbeit) die Diplomprüfung in XYZ gemäß der Diplomprüfungsordnung mit der Gesamtnote xyz bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht xyz den akademischen Grad Diplom-xyz.
Datum und Unterschriften der Prüfungsaussschussvorsitzenden und des Dekans der Uni.
Gilt man nun als Diplomer mit Abgabedatum (*) oder mit Unterschrift des Dekans und des Prüfungsausschusses?
Welche konsequenz hätte das für die Beschäftigung als studentische Hilfkraft (Vergütung 8,02 Euro ohne Abschluss gegen 12,69 mit Abschluss)? Bzw. könnte man noch Rückwirkend den höheren Tarif geltend machen?
Danke für eine Antwort