Ein Kunde bestellt Ware persönlich in einem Bekleitungs Ausstatter.
Er nennt die Größe, und bestätigt seine Bestellung.
Das Datum der persönlichen Bestellung sei der 23.10.
Er bekommt die Bekleidungsstücke aber erst am 11.11. geliefert, da noch etwas an der Bekleitung geändert werden musste, und er nicht der einzigste Kunde in diesem Geschäft ist.
Nun die eigentliche Frage:
Was ist nun das eigentliche Datum von dem an die 30 Tage Zahlungsziel beginnen ?
Auf der Rechnung steht der 23.10. als Leistungsdatum. Aber der Kunde bekommt die Ware erst am 11.11.
Hat der Kunde nun ab dem 23.10. oder ab dem 11.11. 30 Tage Zeit um seine Schuld zu begleichen ?
Er bekommt die Bekleidungsstücke aber erst am 11.11.
geliefert.
Was ist nun das eigentliche Datum von dem an die 30 Tage
Zahlungsziel beginnen ?
Der Erhalt der Ware
Auf der Rechnung steht der 23.10. als Leistungsdatum. Aber
der Kunde bekommt die Ware erst am 11.11.
Hat der Kunde nun ab dem 23.10. oder ab dem 11.11. 30 Tage
Zeit um seine Schuld zu begleichen ?
Würde die Ware noch später kommen, also 24.11., müsste er die Ware ja schon vor dem Erhalt zahlen. Zahlungen sind immer, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware zu leisten. Und wenn Zahlungsfristen gewährt werden, verlängert sich die Frist entsprechend.
Er bekommt die Bekleidungsstücke aber erst am 11.11.
geliefert.
Was ist nun das eigentliche Datum von dem an die 30 Tage
Zahlungsziel beginnen ?
Der Erhalt der Ware
Wow. Und das ergibt sich woraus?
Würde die Ware noch später kommen, also 24.11., müsste er die
Ware ja schon vor dem Erhalt zahlen.
Dass vor Erhalt der Ware gezahlt werden muß, kommt vor und ist z.B. auf EBay - auch wenn das natürlich rechtlich kein Maßstab ist - sogar die Regel. Nennt sich Vorleistungspflicht.
Zahlungen sind immer,
wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware zu leisten.
Nein. Gezahlt werden muß grundsätzlich - wenn nicht etwas anderes vereinbart wird - sofort nach Vertragsschluß, allerdings nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung, was u.U. ein Zurückbehaltungsrecht einbringen kann. Ist aber Vorkasse vereinbart, dann bleibt es dabei, dass, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, sofort gezahlt werden muß.
Was ist nun das eigentliche Datum von dem an die 30 Tage
Zahlungsziel beginnen ?
Der Erhalt der Ware
Wow. Und das ergibt sich woraus?
Woraus wohl? Der Erhalt der Ware. Wir reden ja hier nicht von Grundstückstransaktionen oder Dienstleistungen. Dies ist nur auf diesen speziellen Fall bezogen: Kauf einer Ware.
Dass vor Erhalt der Ware gezahlt werden muß, kommt vor und ist
z.B. auf EBay - auch wenn das natürlich rechtlich kein Maßstab
ist - sogar die Regel. Nennt sich Vorleistungspflicht.
Das ist nicht die Regel - außerdem habe ich ja eindeutig geschrieben: Wenn nicht anders vereinbart. Die generelle Vereinbarung bei e-bay ist eben die Vorkasse. Aber um einen solchen Kauf ging es hier wohl nicht.
Zahlungen sind immer,
wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware zu leisten.
Nein. Gezahlt werden muß grundsätzlich - wenn nicht etwas
anderes vereinbart wird -
wenn nichts anderes vereinbart wird!! Was habe ich denn geschrieben?
sofort nach Vertragsschluß,
allerdings nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung,
was u.U. ein Zurückbehaltungsrecht einbringen kann. Ist aber
Vorkasse vereinbart, dann bleibt es dabei, dass, vorbehaltlich
abweichender Vereinbarung, sofort gezahlt werden muß.
ist ja klar, wenn Vorkasse vereinbart wurde.
Zurückbehaltungsrecht etc. sind juristische Formeln, die zum Vertragsrecht gehören - aber Kaufverträge können nun eben auch sehr unterschiedlich aussehen.