Ab wann gilt der widerruf?

Person X hat am 7.4.11 einen Vertrag abgeschlossen,den die Person X widerrufen möchte.Es handelt sich um einen Stromanbieter. Hat sich dazu entschieden einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen.
Hat also einen Antrag auf Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gestellt und den Widerruf, wie gewünscht, beigelegt. Hat dies am 9.4.11 bei der post abgeschickt. Die Widerrufsfrist endet also am 21.4.11.

Nun ist die Frage,ab wann der Widerruf denn gilt? Bei Erhalt des Empfängers,per Poststempel oder per Datum vom Schreiben des Widerrufes?

Denn was ist,wenn die Bearbeitung und Zustellung vielleicht zu lange dauert und der Widerruf zu spät,also nach der Frist beim Stromanbieter ankommt?

Der Gerichtsvollzieher stellt den Widerspruch per Post zu.

Kann jemand helfen?

Auch ein nettes Hallo,
wo kommen nur immer die netten und höflichen Mitmenschen her?;–))

Person X hat am 7.4.11 einen Vertrag abgeschlossen,den die
Person X widerrufen möchte.Es handelt sich um einen
Stromanbieter. Hat sich dazu entschieden einen
Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen.
Hat also einen Antrag auf Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher gestellt und den Widerruf, wie gewünscht,
beigelegt. Hat dies am 9.4.11 bei der post abgeschickt. Die
Widerrufsfrist endet also am 21.4.11.

Nun ist die Frage,ab wann der Widerruf denn gilt? Bei Erhalt
des Empfängers,per Poststempel oder per Datum vom Schreiben
des Widerrufes?

An dem TAg, an dem der Widerruf dem Unternehmen zugeht; wenn dies per GV erfolgt, natürlich mit der Zustellung durch den GV beim Unternehmen; da dürfte es ein paar (lange) Tage zuäsätzlich dauern, bei dem Arbeitsanfall, es sei denn, dem GV konnte dies als „Terminzustellung“ zum letztmöglichen Zustelltag übermittelt werden. Das ist mit Sicherheit nicht für 25 € Kosten zu erledigen.

Denn was ist,wenn die Bearbeitung und Zustellung vielleicht zu
lange dauert und der Widerruf zu spät,also nach der Frist beim
Stromanbieter ankommt?

Das gilt der Widerruf als verspätet zugestellt und damit unwirksam.

Der Gerichtsvollzieher stellt den Widerspruch per Post zu.

Warum nicht gleich selber mit Einschreiben? Auch hier gilt: ist die nachweisliche Zustellung durch den GV nach der Frist, ist der Widerruf nicht wirksam.

Kann jemand helfen?

Widerruf per Einschreiben/Einwurfeinschreiben etc. per Post oder ist geregelt, dass der Widerruf per FAX ausgeschlossen ist? Falls nein, dann per FAX.
Man versteht das Problem nicht so richtig, warum so kompliziert und extrem außergewöhnlich?

Schönen Tag noch.

Hallo,

Person X hat am 7.4.11 einen Vertrag abgeschlossen,den die
Person X widerrufen möchte.

Vermutlich hat Person X eine Widerrufsbelehrung unterschrieben, in der man dann sinngemäß findet: „Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“ Das kommt aus §355 BGB Abs.1 letzter Halbsatz (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html).
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nun ist die Frage,ab wann der Widerruf denn gilt? Bei Erhalt
des Empfängers,per Poststempel oder per Datum vom Schreiben
des Widerrufes?

An dem TAg, an dem der Widerruf dem Unternehmen zugeht;

Woher hast Du diese Weisheit? Was sagt Dir §355 BGB?
Gruß
loderunner (ianal)