Ab wann gilt der Wohnraum als Gewerberaum?

Als Vermieter habe ich feststellen müsssen, dass ein Mieter für seine gewerbliche Nutzung 2 Wohnräume insges. 35 qm gewerblich nutzt. Der Mieter besitzt zusätzlich einen Gewerberaum von 50 qm. Doch leider benutzt er ein Raum seiner Wohnung als Büroraum, dass ich eventuell noch dulden würde, aber den weiteren großen Wohnraum benutzt er für seine Folienbekleberei. Er beschriftet, bedruckt und druckt großflächige PKW Folien in der Wohung aus, und legts sie dann zum trocknen aus. Danach geht er in sein Gewerberaum und beklebt seine Autos. Im Wohnraummietvertrag steht, dass der der Vertrag für Wohnzwecke geschlossen wird. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht erfolgt. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes tun? Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Anett

Abmahnen und ggf. nach verstrichener Frist und keiner Änderung, fristlos kündigen.

Hallo netti7881,

ein Wohnraum gilt als Gewerberaum, sobald er als solcher genutzt wird.
Ist es denn für dich ein Problem, wenn er in seinem Wohnzimmer Folien druckt?
Solange er keine Maschinen hinstellt und nicht unnötig lärm produziert sehe ich da kein Problem, oder?

Hallo Anett,

für eine fundierte Rechtsberatung sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

Aus meiner Sicht gibt es hier zwei verschiedene Verhältnisse - das Innenverhältnis, in welchem dem Mieter Wohnräume vermietet wurden, sowie das Außenverhältnis in dem Sie als Vermieter für die widmungsgemäße Nutzung der vermieteten Flächen haften.

Wenn diese nicht zu Wohnzwecken sondern zu gewerblichen Zwecken verwendet, ist der Mieter vertragsbrüchig, sobald Sie davon Kenntnis haben.

Von diesem Vertragsbruch sollten Sie den Mieter unverzüglich in Kenntnis setzen.

Gemäß Ihrer Anfrage erkenne ich eine Tendenz, die widmungsfremde Nutzung für Mehreinnahmen auszuloten.

Soferne das der Mieter mitmacht, sind Sie in der Angelegenheit im Innenverhältnis frei.

Im Außenverhältnis stellt sich die Frage, inwieweit eine - auch vorübergehende - Zweckentfremdung von Wohnraum in Gewerberaum bereits genehmigt oder genehmigungsfähig ist.

Erkundigen Sie sich hier in Ihrer Gemeinde / Bauamt / Landratsamt - wo immer sich Ihre Mieträume befinden.

Sie haften - auch bei Duldung gewerblicher Nutzung - stillschweigend auch bei Zweifeln gegenüber der Öffentlichkeit für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen für die vermieteten Flächen.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Danke, hat mir erstmal geholfen. Werde mir Rat bei der Stadt holen.

Hallo Anett,

es ehrt mich in dieser Angelegenheit als Experte angesprochen zu werden! „Aber dem Ingeniör ist nix zu schwör!“

Ansprechpartner sollte ein Jurist mit Erfahrung im Mietrecht sein.

Meine unjuristische Meinung ist aber, dass hier eine fristlose Kündigung wegen vertragsverletzender (oder nicht vertraglichen) Nutzung einer Mietsache angebracht ist.

Gruss vom Oberrhein

Jörn

Hallo Netti, leider kann ich keine Tipps für Deine
Probleme geben. Es dürfte eine schwierige Situation sein. Grundsätzlich ist allerdings ein Wohnraum gemietet. Vorschlag wäre ein persönliches Gespräch in dem Du klarstellen Kannst ob Du eine Mieterhöhung oder
die Unterlassung des Mißbrauchs willst.

Hi Anett
schwierig… da der Gesetzger erst vor kuzen dafür deine Rechte eingeschränkt hat. Ein Mieter darf sehr wohl in den angemieteten Wohnräumen ein Gewerbe betreiben, so lange die Mietsache nicht übergebührend beansprucht wird, bzw. die Mietergemeinschaft darunter leidet. Das scheint Sie jedochnicht zu machen, da in der Wohnung wohl kein Publikumsverkehr satt findet. auch ist der Betrieb eines Plotters (so heißt das Teil), nicht übermäßig laut. Es hat ungefähr die gleiche Lautstärke wie ein normaler Drucker. Weil es im Kern ein Drucker ist, welcher eben nur größere Flächen bearbeitet wie Din A 4. Also ich sehe wenig Changen für dich das zu unterbinden…

gruß Peter

ich weiss es nicht.
Fragen Sie ihm erstmal was das soll: es war fuer Wohnzwecke gemietet.
Vielleicht hat er die Argumente.
Fuer mich ist es aber skuril: schauen Sie wie der Maktpreis fuer gewerbliche Raueme ist in Ihrem Gegend… und dann fragen Sie ihm falls er diesen Marktpreis akzeptieren koennte. Mal schauen was er auch da dazu sagt.
Sonst… googlen… bzw. eine Anfrage (Telefon Anwalt fuer Wohnen) machen: kostet nicht viel.

Wohnraum gilt dann als Gewerberaum, wenn er formal umgewidmet wird, indem die Baubehörde einem solchen Antag eines Eigentümers stattgibt. Alles andere wäre eine gesetzwidrige Zweckentfremdung von Wohnraum und strafbar! Insoweit verhält sich der Mieter rechtswidrig und Sie sollen zum Ihrem eigenen Schutz das Verhalten abmahnen und für den Fall der weiteren Gewerbeausübung in dem Wohnrfaum die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses androhen.

erstmal abmahnen und den hinweis geben, wenn das über den 31.7.11 hinaus geht, ein mietzuschlag erhoben wird.

Hallo,

Wie gehe ich jetzt vor? Kann
ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes :tun?

Da ein Wohnvertrag geschlossen wurde, kannst du verlangen, dass er umgehend seine gewerblichen Tätigkeiten unterlässt. Ansonsten mit fristloser Kündigung drohen. Der Vertrag kann natürlich auch in einen Gewerbevertrag geändert werden und die Miete dann angepasst werden.

Viele Grüße

Sascha