Hallo,
mich würde mal interessieren, ab wann die 5 Jahre gelten, wenn man sich an die Umsatzsteuerpflicht bindet?
Nehmen wir mal an, jemand hat ein Nebengewerbe eröffnet und hat sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen, dann aber sich wegen hoher Vorsteuer dazu entschieden, 1 Jahr später die Umsatzsteuer abzuführen, weil er ja mehr Vorsteuer als Mehrwertsteuer hat.
2 Jahre später hat er das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe gemacht und es fällt jetzt mehr Umsatzsteuer statt Vorsteuer an und möchte jetzt gern wieder Kleinunternehmer werden, da sonst kaum was im Geldbeutel übrig bleibt. Frage: Gelten die 2 Jahre in denen er jetzt Umsatzsteuerpflichtig war mit zu den 5 Jahren Bindungsfrist??? Oder gelten die 5 Jahre erst ab der „Erklärung“ an das Finanzamt, wieder ein Kleingewerbe zu führen? Dann wäre man aber mehr als 5 Jahre Umsatzsteuerpflichtig!? Oder?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
LG, Kathleen