Ab wann gilt die Ärztliche Schweigepflicht

Nabend, folgende Situation beschäftigt mich:

Einem einem Mann welcher als medizinischer Fachangestellte tätig ist wurde Privat bei einem Besuch in einer Psychiatrie von einem missglücktem Selbstmordversuch berichtet.

Zählt in diesem Falle die Ärztliche Schweigepflicht oder kann er ohne bedenken den behandelnden Arzt, welcher nicht über den Versuch informiert ist, daruaf hinweisen?

Höchst vorsichtig würde ich hier anmerken, dass dem Fachangestellten, also dem Kenntnisinhaber mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen Unterlassung drohen, wenn der nächste Suizid-Versuch Erfolg haben wird.
In die Schweigepflicht fällt m.E. die Bekanntgabe dieses Wissens an den Arzt nicht, jedoch bei Bekanntgabe an nicht berechtigte Dritte dürfte sich zumindest eine Persönlichkeitsverletzung ergeben.

Troll?
Bist du ein Troll? Hast du größere persönliche Probleme? Langeweile? Hat dich irgendwer so richtig verar*, dass du es mit diesem sinnlosen Quark anderen heimzahlen musst? (Das nur, weil es nun wirklich nicht der erste Stussbeitrag von dir ist)

Höchst vorsichtig würde ich hier anmerken, dass dem
Fachangestellten, also dem Kenntnisinhaber mögliche
strafrechtliche Konsequenzen wegen Unterlassung drohen, wenn
der nächste Suizid-Versuch Erfolg haben wird.

Nix wird! Einerseits gehört geklärt, ob der med. Fachangestellte überhaupt einer Schweigepflicht untersteht in dieser Konstellation. Dazu fehlen einfach noch Anhaltspunkte, so vor allem, in welcher Beziehung der Fachangestellte zum Patienten steht und wie die Information zu ihm gelangt ist. Untersteht er keiner Schweigepflicht, kann er erzählen was er will und wem er es will.

Andererseits: wenn es hier wirklich nur um einen Suizidversuch in der VERGANGENHEIT geht, besteht kein Grund, die Schweigepflicht zu durchbrechen und erst Recht keine Verpflichtung. Dafür müsste eine Gefährdung BEVORSTEHEN.
Und noch andererseits (vorsichtshalber): Auch, wenn es sich um einen psychiatrischen Patienten handelt, bedeutet das nicht automatisch, dass Einsichts- oder Urteilsfähigkeit betroffen sind.

In die Schweigepflicht fällt m.E. die Bekanntgabe dieses
Wissens an den Arzt nicht,

Warum sollte die Offenbarung gegenüber einem Arzt von der Schweigepflicht ausgenommen sein? Quark! Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch für verschiedene behandelnde Ärzte untereinander.

4 „Gefällt mir“

Dazu fehlen einfach noch Anhaltspunkte,
so vor allem, in welcher Beziehung der Fachangestellte zum
Patienten steht und wie die Information zu ihm gelangt ist.
Untersteht er keiner Schweigepflicht, kann er erzählen was er
will und wem er es will.

Der Patient ist wegen eines Unfalls dort, der med.Fachangestellte ist ein guter Freund welcher zu Besuch ist. Ihm wird im vertrauen erzählt das der Unfall beabsichtigt war. Auf Grund dess nur kurzen aufenthaltes in der Pychiatrie besteht Zweifel das die Ärzte dort von dem Selbstmordversuch wissen.

mit einiger Sicherheit nicht der Michael Sack ist, von dem er die Website in seiner Vika führt.
Wenn überhaupt, dann ist er sicherlich nur ein Rechtsanwaltsgehilfe.
Bin auch gespannt wann das Team hier eingreifen wird, bevor w-w-w zum allgemeinen Verunsicherungsforum wird.
MfG ramses90

Hallo,

mit einiger Sicherheit nicht der Michael Sack ist, von dem er
die Website in seiner Vika führt.

da möchte ich Dir widersprechen. Auf dieser Seite findet man nämlich ähnlichen Unsinn wie in seinen Beiträgen hier. Beispiel: „Wir geben keine juristische Einzelfallberatung, sondern wir präsentieren Lösungen zu juristischen Sachverhalten- hier unterscheiden wir uns vom Anwalt-.“ oder „Noch ein Unterschied zum Anwalt- dieser kommt erst in Frage, wenn das Problem bereits eingetreten ist.“ oder "Risikomanagement

  • im Bauvertrag durch optimierte Vertragsgestaltung unter Einbeziehung neuester Rechtssprechung sowie informelle Datenkompensation
    -im Liefervertrag durch kalkulierbare Lieferbedingungen"
    Und Du findest sicher noch mehr dieser Luftnummern, wenn Du lange genug durchhältst.
    Gruß
    loderunner (der sich schon beim Team über den Kasper beschwert hat)
3 „Gefällt mir“

Vorab:

Auf Grund dess nur kurzen aufenthaltes in der Pychiatrie
besteht Zweifel das die Ärzte dort von dem Selbstmordversuch
wissen.

Der Rückschluss ist gewagt und muss nicht zutreffen. Es ist sogar eher unwahrscheinlich, zumindest anhand der bisherigen Infos. Ein „verunfallter“ Patient landet nicht auf der Psychiatrie. Es muss also eine Veranlassung dafür geben. Aber nach Suizid landet man nicht einfach so und für ewig in der geschlossenen. Die Entlassung, so sie bevorsteht, erfolgt, wenn keine akute Suizidgefahr mehr besteht.

Der Patient ist wegen eines Unfalls dort, der
med.Fachangestellte ist ein guter Freund welcher zu Besuch
ist.

Damit entfällt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit aus Berufsgründen.

Ihm wird im vertrauen erzählt das der Unfall beabsichtigt
war.

Damit steht nicht der „med. Fachangestellte“, sondern der Freund im Mittelpunkt der Frage. Die Frage gehört aber nicht ins Rechtsbrett, sondern die würde ich, wenn sie noch steht, im Psychologiebrett stellen.

2 „Gefällt mir“

Bist du ein Troll?

Och JaninaG, kennst du Hanlon’s Razor nicht?

Gruß

Joschi