Hallo Zusammen,
ich habe in diversen Foren gelesen das man eine Verkehrsrechtschutz auch nach z.B. einem Unfall abschliessen kann und diese dann die Kosten für den Rechtstreit bezahlt.
Wie ist das jetzt genau.
Fallbeispiel:
Anfang des Jahres hat jmd. Fahrer A angezeigt wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung (wegen reindrängeln zwischen 2 Autos in einem Stau - von rechter spur auf die linke, da diese langsam fahren konnte - wodurch Faher B der dadurch leicht blockiert wurde 2 sekunden länger warten musste.)
Jetzt ermittelt die Polizei und es wird evtl. zu einem Gerichtstermin kommen.
knapp 9 Monate später kommt Fahrer A erst auf die Idee eine Rechtschutz abzuschliessen.
Also würde eine jetzt abgeschlossene Versicherung für diesen Fall nichts nützen?!
Angenommen die Gerichtsverhandlung ist in einem Jahr würde die Versicherung dies nicht bezahlen, weil der Zeitpunkt des „Vergehen“ vor Vertragsabschluss war?
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Ich fürchte, Du verwechselst Versicherungen mit der Bundesdruckerei. Da kann man nicht einfach hingehen und sagen: „Hey, ich brauche Geld“, und zur Antwort kriegen: „Kleinen Moment, wir drucken Ihnen mal was aus“. Versicherungen müssen ihr Geld, das sie an Versicherte weitergeben, von anderen Versicherten wieder reinholen. Nur gäbe es keine anderen Versicherten, wenn man sich einfach so nach Bedarf mal schnell versichern könnte.
So war das auch nicht gemeint
Sondern, das man dann für 5 Jahre einen Vertrag unterschreiben muss oder sowas.
Ich hab keine Ahnung was ein Anwalt kostet
Am besten währe ja eine aussergerichtliche Einigung für den Fall, und die kann man anscheinend nur über einen Anwalt zu bekommen.
und zweitens trifft diese Aussage
allenfalls auf Mofas zu,
Nach Lesen des Ursprungspostings ging ich von einem PKW aus. Der Preis für meine Tankfüllungen bewegen sich im Schnitt um die 90.- €. Mit dem „“ habe ich versucht darzustellen, dass die Kosten für eine fallabschliessende anwaltliche Tätigkeit im geschilderten Fall den Preis für eine PKW-Tankfüllung möglicherweise übersteigen könnten.