Ab wann gilt die Wasserzählerpflicht in S-H

Hallo zusammen,
ich wohne in einer Wohung mit 4 Mietparteien in einem alten Haus. Wie alt das Haus ist weiß ich leider nicht. Hier zahlen alle den Wasserverauch für jeden mit. Das heißt es gibt keine Wasserzähler. Meine Frage ist nun, ab wann werden Wasserzähler in Schleswig-.holstein Pflicht für alle. Ich habe erst etwas von 2014 gelesen und gehört das die Wasserzähler doch erst ab 2020 pflicht wird. Weiß jemand ein konkretes Datum??

MFG
Alex

Hallo!

Es gibt in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein im § 46.2 die Vorschrift,das auch im Bestand Wasserzähler in Wohnungen nachgerüstet werden müssen.
Diese Vorgabe gilt seit 1994,aktualisiert 2005 !

Letzter Termin für Nachrüstung ist  31.12. 2014 !

Aber es gibt Ausnahmen,etwa wenn der Einbau im Bestand technisch sehr aufwändig und teuer wäre. Allerdings wären das oft eher Ausreden. Denn wo ein Zapfhahn ist,kann auch eine Wasseruhr dran !  Notfalls eben je Wohnung 2 oder 3 Stück,wenn es keine Hauptleitung gibt.

Eine weitere  bundesweite Vorschrift wäre der Einbau von Wärmemengenzählern zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher. Nur damit kann man den Energieaufwand zur WW-bereitung exakt feststellen.
Dieser Einbau muss bis 1.1. 2014 erfolgen.

MfG
duck313

Hallo

es zahlen hier nicht „alle den Wasserverauch für jeden mit“ sondern die Kosten des Wasserverbrauchs werden derzeit nicht nach Verbrauch sondern eben nach einem anderen Umlageschlüssel (Wohnfläche, Personen) umgelegt.

Wenn Zähler eingebaut sind, dann wird nach tatsächlichem Verbrauch umgelegt, d.h. für manchen wird es teurer für manche günstiger. Allerdings kommen dann noch dazu die Kosten der Messeinrichtungen (i.d.R. werden Mietgeräte verwendet, da alle 5/6 Jahre ein Eichaustausch stattzufinden hat) und die Kosten der Verbrauchsermittlung/Ablesung.
Unterm Strich wird es dann i.d.R. für alle teurer.

Zudem fallen Einbaukosten an, ggf muss dafür auch die Wasserinstallation (teilweise) neu verlegt werden. Diese Kosten kann der Vermieter über eine Mieterhöhung nach BGB § 559 umlegen. Also wäre zusätzlich mit einer Mieterhöhung zu rechnen.
http://www.mieterbund.de/1130.html

Der Grundgedanke mit ständig neuen Verordnungen/Vorschriften/Gesetzen/Nachrüstpflichten zur Energieeinsparung anzuregen ist zwar gut, letztendlich werden dadurch aber die Wohnkosten ständig verteuert und es profitiert lediglich die Wirtschaft (Handwerker, Messdienstleister, Eichämter etc.).

Ich finde: lieber ein paar Euro Wasserkosten mehr gezahlt als eigentlich verbraucht und dafür mind. 100 Euro an Zusatzkosten für exakte verbrauchsabhängige Abrechnung eingespart.

@duck313

Aber es gibt Ausnahmen,etwa wenn der Einbau im Bestand technisch sehr aufwändig und teuer wäre. Allerdings wären das oft eher Ausreden. Denn wo ein Zapfhahn ist,kann auch eine Wasseruhr dran ! Notfalls eben je Wohnung 2 oder 3 Stück,wenn es keine Hauptleitung gibt.

Ausreden hat der Vermieter doch gar nicht nötig - warum sollte er ein Interesse haben die Vorschriften nicht umzusetzen? - allenfalls weil das Gemaule der Mieter nervt, wenn die Wohnnebenkosten per Verordnung wieder um einiges teurer geworden sind …

Und zusätzlich zur Pflicht „WMZ am WW“ gibt’s ja auch noch Rauchwarnmelderpflicht und Legionellenprüfpflicht - und man weiss nicht, was die da oben sich demnächst wieder neues ausdenken, um Vermieter ständig auf Trab zu halten und Mieter zur Kasse zu bitten …

Gruß Rudi