Hallo,
mich beschäftigt folgender Sachverhalt:
Wenn man einen Artikel (Objektiv für DSLR) online kauft. Wird vielfach empfohlen, diesen erstmal ausgiebig zu testen und dann nach ein paar Tagen zurückzuschicken. Ich bin jedoch der Meinung, dass eine solche Vorgehensweise durch das BGB gar nicht gedeckt ist. Denn man soll ja nur die Möglichkeit haben, einen Artikel zu prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. In der Hauptsache ging es hier um Amaz…, die eine erweiterte Rückgabe von einem Monat in Ihren AGB vorsehen. Dies würde angeblich implizieren, dass man dadurch ja eine Sache ausgiebig testen dürfe. Ich glaube jedoch, es handelt sich hierbei nur um ein erweitertes Widerrufsrecht.
Ferner bin ich der Meinung, dass wenn ich einen Artikel mehrere Tage „zum testen“ genutzt habe, dieser gebraucht ist. Nun musste ich mir von anderer Seite sagen lassen, dass eine Sache erst als gebraucht gelte, wenn sie in den täglichen Gebrauch überführt würde und auch Gebrauchsspuren aufweisen würde.
Wer hat recht, streng nach Gesetzesauslegung.
mfg
Joerg
Wenn man einen Artikel (Objektiv für DSLR) online kauft. Wird
vielfach empfohlen, diesen erstmal ausgiebig zu testen und
dann nach ein paar Tagen zurückzuschicken. Ich bin jedoch der
Meinung, dass eine solche Vorgehensweise durch das BGB gar
nicht gedeckt ist.
dann lies das bgb noch einmal, z.b. § 357 Abs.3 bgb.
Denn man soll ja nur die Möglichkeit haben,
einen Artikel zu prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich
gewesen wäre.
nein, das war früher der fall. heute werden diese grenzen durch den eugh bzw. die europ. richtlinie zum widerrufsrecht gesprengt, vgl. wasserbetten-entscheidung (bgh).
In der Hauptsache ging es hier um Amaz…, die
eine erweiterte Rückgabe von einem Monat in Ihren AGB
vorsehen. Dies würde angeblich implizieren, dass man dadurch
ja eine Sache ausgiebig testen dürfe. Ich glaube jedoch, es
handelt sich hierbei nur um ein erweitertes Widerrufsrecht.
Ferner bin ich der Meinung, dass wenn ich einen Artikel
mehrere Tage „zum testen“ genutzt habe, dieser gebraucht ist.
ja, das ist er auch. erst in einem zweiten schritt stellt sich die frage, ob wertersatz zu leisten ist oder nicht,
Nun musste ich mir von anderer Seite sagen lassen, dass eine
Sache erst als gebraucht gelte, wenn sie in den täglichen
Gebrauch überführt würde und auch Gebrauchsspuren aufweisen
würde.
es spielt übrigens keine rolle, ob die sache gebraucht ist oder nicht. entscheidend ist, ob eine verschlechterung eingetreten ist und das kann auch bei erstmaliger nutzung der fall sein.