Vor einigen tagen stand ich beim REWE auf dem parkplatz, als eine frau ihren wagen neben mir auf dem stellplatz einparken wollte. Dabei erwischte sie mich am hinteren kotflügel. Die polizei hat den unfall aufgenommen. Zu diesem zeitpunkt hatte ich meinen wagen genau 7 tage - erstzulassung von 8 tagen - also ein fabrikneues auto! Nun sagt meine kfz.-versicherung (colcenter) ist könne wertminderung geltend machen, doch meine werkstatt meint, dass wertminderung bei einem reinen blech-(plastik)schaden nicht geltend gemacht werden kann. Frage: Ab wann gilt ein auto als unfallwagen?
Hallo,
das tut mir leid, das kann ich nicht genau beantworten. Bevor ich da einen falschen Hinweis gebe, halte ich mich lieber zurück.
Viel Erfolg dennoch
Philipp