Ab wann gilt ein auto als unfallwagen ?

Vor einigen tagen stand ich beim REWE auf dem parkplatz, als eine frau ihren wagen neben mir auf dem stellplatz einparken wollte. Dabei erwischte sie mich am hinteren kotflügel. Die polizei hat den unfall aufgenommen. Zu diesem zeitpunkt hatte ich meinen wagen genau 7 tage - erstzulassung von 8 tagen - also ein fabrikneues auto! Nun sagt meine kfz.-versicherung (colcenter) ist könne wertminderung geltend machen, doch meine werkstatt meint, dass wertminderung bei einem reinen blech-(plastik)schaden nicht geltend gemacht werden kann. Frage: Ab wann gilt ein auto als unfallwagen?

Hallo,

blech-(plastik)schaden nicht geltend gemacht werden kann.
Frage: Ab wann gilt ein auto als unfallwagen?

das ist eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich: Blechschaden --> Unfallwagen. Austausch von Kotflügel, Stoßstange etc. --> Unfallwagen. Großflächige Lackierungen --> Unfallwagen.

Gruß
C.

Hallo,

aus eigener Erfahrung (bin Werkstattinhaber und habe viele solcher Fälle…):

  1. Eigenen (!) Sachverständigen verständigen, es sollte ein namhafter und seriöser SV sein, also entweder per Empfehlung (Bekanntenkreis), oder durch die eigene Werkstatt / Autohaus, wenn man diesem vertraut.

Die gegnerische Versicherung wird sehr gerne einen SV aussenden, diesen GENERELL ablehnen, wenn er auch noch so „empfohlen“ wird. Du hast als Geschädigter FREIE GUTACHTERWAHL!

  1. Zur Regulierung IMMER einen Rechtsanwalt (Verkehrsrechtler oder bereits bekannten RA, evtl. Empfehlungen durch Automobilclubs) einschalten. Das ist a) Dein Recht, b) kein Affront gegen den UG und c) beschleunigt es den Ablauf, sichert Dein Recht und zuletzt auch eine seriöse, vollkommen bezahlte Reparatur.
    Der RA wird selbstverständlich durch die gegnerische Versicherung bezahlt.

Und selbstverständlich ist bei einem solchen Schaden in Verbindung mit dem EZ-Datum eine Wertminderung im Bereich einiger Hundert bis weniger Tausend Euro (je nach Fahrzugtyp) anzusetzen.

Lediglich der reine Austausch eines Bauteils ohne Lackierarbeiten wäre davon ausgenommen, z.B. unlackierte Stoßstange o. ä.

Grüße
formica