Ab wann gilt ein Fahrzeug als Lieferfahrzeug?

Hallo liebe Wissenden,

soeben habe ich einen Strafzettel erhalten, weil ich in einen Verkehrsberuhigten Bereich „parkte“ der nur für Lieferfahrzeuge in einen bestimmten Zeitbereich offen. Ich „parkte“ lediglich nur 5min mit Warnblinkanlage und einen großen Zettel hinter der Scheibe mit der Aufschrift „Bitte um Entschuldigung - Umzug“ und darunter meine Handynummer. Rein theoretisch lieferte ich ja etwas. Nur wie schaut das rechtlich aus? Fühle mich schon etwas unrecht behandelt mit 30€uro Strafe. Zumal ja die Politesse auch eine bestimmte Zeit am Fahrzeug warten muss, oder? Desweiteren blockierte ich keinerlei Zugänge oder Einfahrten.

Wäre schön wenn ihr mir zeitnah einen Tipp geben könntet. Danke :smile:

Hallo Altec,

meines Erachtens nach, ist der Strafzettel rechtlich einwandfrei. Lieferfahrzeuge liefern/ holen gewerblich, Dein Umzug ist Deine Privatsache und damit Dein Fahrzeug kein Lieferfahrzeug. Die Politessen müssen tatsächlich kurze Zeit (meines Wissens nach 3 Min) am Fahrzeug warten, wenn dieses im Parkverbot steht, da erst nach dieser Zeit aus Halten Parken wird. Daneben sind Politessen nicht verpflichtet, eine im Auto ausgelegte Telefonnummer anzurufen, um den Fahrer zum Wegfahren aufzufordern. (Dazu gibt es entsprechende Urteile.) Letzlich kommst Du mit 30€ noch gut weg, weil Du rein rechtlich gesehen auch noch Deine Warnblinkanlage falsch gebraucht hast. (Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt fahrbereit und intakt war.) Ich kann verstehen, dass Dich das ärgert und dass Du in der Umzugsphase weder solchen Stress noch diese Kosten gebrauchen kannst, aber aus meiner Sicht ist da nicht viel zu machen. Vielleicht sieht ein Anwalt für Verkehrsrecht das anders und in jedem Fall bleibt Dir ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Aber als Begründung für den Widerspruch solltest Du etwas tauglicheres als den „Quasi-Lieferfahrzeug-Einwand“ finden.

Freundliche Grüße
Anja Riemann