Ab wann gilt ein Fahrzeug als Lieferfahrzeug?

Hallo liebe Wissenden,

soeben habe ich einen Strafzettel erhalten, weil ich in einen Verkehrsberuhigten Bereich „parkte“ der nur für Lieferfahrzeuge in einen bestimmten Zeitbereich offen. Ich „parkte“ lediglich nur 5min mit Warnblinkanlage und einen großen Zettel hinter der Scheibe mit der Aufschrift „Bitte um Entschuldigung - Umzug“ und darunter meine Handynummer. Rein theoretisch lieferte ich ja etwas. Nur wie schaut das rechtlich aus? Fühle mich schon etwas unrecht behandelt mit 30€uro Strafe. Zumal ja die Politesse auch eine bestimmte Zeit am Fahrzeug warten muss, oder? Desweiteren blockierte ich keinerlei Zugänge oder Einfahrten.

Wäre schön wenn ihr mir zeitnah einen Tipp geben könntet. Danke :smile:

Hallo,

abgesehen davon, dass du die FAQ:1129 dieses Brettes missachtet hast, obwohl du sie als gelesen und verstanden bestätigt hast, und deine Frage deshalb im kürze gelöscht wird, ein kleiner Hinweis von mir:

http://ratgeber.t-online.de/der-warnblinker-ist-nich…

Gruß,
Woody

Auf dem „Zettel“ ist doch ein Verstoß angegeben?

Grüße