Ab wann gilt ein Haus als Abgerissen?

Hallo, wir haben 2009 ein Grundstück mit einem Haus gekauft. Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Haus schwarz gebaut wurde und wir müssen es in einem Monat abgerissen haben. Ab wann gilt das Haus als abgerissen, wenn z.B. das Dach abgerissen wird, so daß man nicht mehr drin wohnen kann oder erst wenn der letzte Stein fällt und abtransportiert wird?
Vielen Dank im voraus

Moin,
ich würde stark vermuten mit Ausbuddeln und wegtransportieren des Fundaments (weil Bauschutt lagern darfst du auch nicht, aber das können die dir sagen, die den Abriss verfügt haben, wieviel weg muss. Meistens „alles“ :cry:
Grüße, ynot

Hallo,

sollte eine sog. Rückbauverfügung ergangen sein, muss das gesamte Haus abgerissen werden, jegliche im Zusammenhang stehende Bodenversiegelung entfernt und die Gebäudesubstanz (mit entsprechenden Nachweisen) entsorgt werden.

Dass das der Fall ist und dafür nur einen Monat Zeit zur Verfügung gestellt wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Was genau ist denn ergangen? Tatsächlich eine Rückbauverfügung? Oder vielleicht doch eine Stilllegungsverfügung?
Ein paar mehr Details wären hilfreich. Der Anruf bei der erlassenden Behörde hilfreicher.

Viele Grüße

Hallo nochmal,

ich muss mich formal korrigieren. Bei der Suche nach Fristen ist mir aufgefallen, dass ich von Rückbauverfügung spreche, aber Abrissverfügung gemeint habe. Eine Rückbauverfügung ist (wie der Name eigentlich schon sagt) nur auf einen Teil der baulichen Anlage bezogen. Beide sind sog. Beseitigungsverfügungen.

Hier noch ein evtl. hilfreicher Link mit den verschiedenen Begrifflichkeiten. Außerdem wird auch hier die Empfehlung bestärkt, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen.

http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?t=168

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Hallo ynot,
mit Vermutungen ist dem Fragesteller nicht geholfen.
Wenn man nichts weiß, sollte man hier auch nicht antworten.
Meine Meinung.
VG
A.

Der Fragesteller hat die notwendigen Details der bauamtlichen Verfügung nicht dargestellt. Also muss er mit Vermutungen leben oder kennst Du die Details und kannst helfen?

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Nein. Wenn mir Details fehlen, um die Frage zu beantworten, erbitte ich die Details.
Dann kann ich (vielleicht) antworten. Ich bleibe dabei: Vermutungen helfen nicht.
Wie sagte schon Dieter Nuhr … ?
VG
A.

Das gilt bestimmt für für Deinen (mäkelnden) Kommentar.

Ich habe hingegen konkret auf die bauamtliche Verfügung verwiesen, die als Verwaltungsakt auch die notwendigen Details enthält.

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