Ab wann gilt ein Kind als Volljährig

Ab wann gilt eine Kind im Unterhaltsrecht als Volljährig? Ab dem Geburtstag oder bereits in dem Monat in dem es 18 Jahre alt wird?
Wenn es also am 08.08. Volljährig wird, bekommt dann der Unterhaltsberechtigte (die Mutter) noch das Geld für August oder bekommt das bereits das Kind?

Hallo,

Ab wann gilt eine Kind im Unterhaltsrecht als Volljährig? Ab
dem Geburtstag oder bereits in dem Monat in dem es 18 Jahre
alt wird?

Ab dem Zeitpunkt wo es eben seinen 18. Geburtstag feiert.

Wenn es also am 08.08. Volljährig wird, bekommt dann der
Unterhaltsberechtigte (die Mutter) noch das Geld für August
oder bekommt das bereits das Kind?

Hier bekommt die Mutter noch das Geld für August. Ab September das Kind. Ab September ist auch die Mutter unterhaltspflichtig und es wird vom Betrag in der DüTa das ganze Kindergeld abgezogen, bevor der Unterhalt je nach Einkommenshöhe auf beide Eltern verteilt wird.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

erstmal Danke für die Antwort! Das ist auch die Aussage der Kindesmutter, nur wird das ganze für mich unlogisch wenn ich bedenke das ich bei einem Wechsel der Altersstufe (z.B. von 2 in 3) bereits für den Monat in dem der Altersufenwechsel stattfindet den höheren Unterhalt zu zahlen haben, oder nicht? Das würde ja heißen, da die Alterstufe wechselt, muss ich für Februar den höheren Unterhalt bezahlen. Der noch nicht berechnet ist da das Kind noch keine 18 Jahre alt ist…

Ich bin verwirrt…

Gruß

Peter