Guten Abend,
nehmen wir einmal an, dass die Entbindung am 04.05.2008 stattfinden soll.
Wie kann ein Arbeitgeber aufgrund der o.g. Angabe den Beginn einer Schwangerschaft feststellen, um die gesetzlichen Fristen etc. zu beachten?
Gruß
T. Brüggerhoff
Guten Abend,
nehmen wir einmal an, dass die Entbindung am 04.05.2008 stattfinden soll.
Wie kann ein Arbeitgeber aufgrund der o.g. Angabe den Beginn einer Schwangerschaft feststellen, um die gesetzlichen Fristen etc. zu beachten?
Gruß
T. Brüggerhoff
Hallo,
Wie kann ein Arbeitgeber aufgrund der o.g. Angabe den Beginn
einer Schwangerschaft feststellen, um die gesetzlichen Fristen
etc. zu beachten?
Vielleicht ist der Vorschlag zu simpel, aber warum fragt er nicht einfach die Schwangere. In der Regel weiß die eigentlich in der weivielten SSW sie sich befindet.
Alternativ kann man auch eins der vielen Geburtsterminberechnungsprogramme ergooglen und bissel rumexperimentieren. Ansonsten wird auf den entsprechenden Seiten auch erklärt wie man den Geburtstermin ausrechnet (rückrechnen dürfte nicht all zu schwer sein).
MfG
Hallo
Wie kann ein Arbeitgeber aufgrund der o.g. Angabe den Beginn
einer Schwangerschaft feststellen, um die gesetzlichen Fristen
etc. zu beachten?
Wenn die Schwangere damit boshaft (
) nicht herausrückt: Mit einem Kalender und der Naegelschen Regel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaft#Berechn…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
nehmen wir einmal an, dass die Entbindung am 04.05.2008
stattfinden soll.
Soweit so gut.
Wie kann ein Arbeitgeber aufgrund der o.g. Angabe den Beginn
einer Schwangerschaft feststellen, um die gesetzlichen Fristen
etc. zu beachten?
Beginn: 1. erster Tag der letzten Mens: 29.07.2007
2. Tag der Zeugung: 12.08.2007
Wobei ich mich frage wozu ein AG das wissen will/muß… Naja.
Derzeit 13. SSW
Beginn des Mutterschutzes: 23.03.2008
Was braucht man noch für Fristen? Doch eigentlich keine oder?
LG
ausnahmefall
Nachtrag
In der 13. SSW ist die Mutter im 4. Monat schwanger.
Hallo,
Was braucht man noch für Fristen? Doch eigentlich keine oder?
_"Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln"_
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__4.html
… für sowas z.B. dürfte es schon von Bedeutung sein, im wievielten Monat (bzw. SSW) sich die Schwangere befindet.
MfG
Hallo Xolophos,
Was braucht man noch für Fristen? Doch eigentlich keine oder?
_"Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt
werden
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft
mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit
diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft
auf Beförderungsmitteln"_http://bundesrecht.juris.de/muschg/__4.html
… für sowas z.B. dürfte es schon von Bedeutung sein, im
wievielten Monat (bzw. SSW) sich die Schwangere befindet.
Okay okay, überredet *lach* Da muß ich doch glatt zugeben, daß ich das nicht bedacht habe. *schäm* Zum Glück gibt es immer Leute, die einen Verbessern, wenn’s mal falsch läuft 
Liebe Grüße
ausnahmefall
o.t.
Hallo ausnahmefall,
Okay okay, überredet *lach* Da muß ich doch glatt zugeben, daß
ich das nicht bedacht habe. *schäm* Zum Glück gibt es immer
Leute, die einen Verbessern, wenn’s mal falsch läuft
Das war doch keine Verbesserung
nur ne Ergänzung.
Liebe Grüße
ausnahmefall
Dito. (lustiger nick übrigens)