Hallo Haegar,
Eigentlich gilt als Faustregel (bei uns jedenfalls) je
Familienmitglied, ein Zimmer. Wenn ihr also zu viert in einer
3-Zimmerwohnung lebt, gilt die schon als überbelegt.
wird dies allein an der Zimmeranzahl festgemacht, zählt die Wohnfläche gar nicht mit rein?
Dies würde mich wundern, da ich schon einige Male als Extrem Wohnungen der Art gesehen habe:
120 qm große 2-Zimmer-Wohnung: Dies ergab sich daraus, dass nur das Schlafzimmer mit Tür abgeteilt waren, der Rest war im Prinzip ein „Raum“, den die Bewohner aber mit Raumteilern aufgeteilt hatten
45 qm große 3-Zimmer-Wohnung: Dies ergab sich daraus, dass vorm Schlafbereich eben noch 'ne Tür war, das „Wohnzimmer“ mit einer Tür vom Rest abgeteilt war und es desweiteren ein Mini-Putzkämmerchen gab… (super unpraktisch übrigens)
Viele Grüße,
Nina