Ab wann gilt eine Flugreise als angetreten?

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zu Flugreisen, zu der ich bisher keine Antwort gefunden habe:

Nehmen wir an, ich habe eine Flugreise gebucht: Mit LH von Stuttgart nach Frankfurt und von da weiter nach New York.
Jetzt erscheine ich aber nicht für den ersten Flug von STR nach FRA, sondern erst in FRA für den zweiten Flug (der Grund ist ja völlig wurscht).
Kann mich die LH abweisen und sagen, dass ich die Reise nicht angetreten habe, oder habe ich trotzdem ein Recht auf meinen Sitzplatz FRA-NYC?

Diese Frage ist auch im Allgemeinen interessant, da ja (aus welchem merkwürdigen Grund auch immer) viele Verbindungsflüge bei vielen Airlines günstiger sind, als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen. Z.B. gerade bei AirFrance „gebucht“: BSL-CDG-NYC-CDG-BSL im Oktober: € 654,-, die exakt gleichen Flüge CDG-NYC-CDG am gleichen Tag: €815,-
Wenn ich jetzt also in Paris wohnen würde und die erste Variante buche und erst in Paris „zusteige“, geht das???

Dankeschön!

Hi,

bei der LH heisst es dazu in den AGB:

"3.3.3. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.

Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben."

Bei der AF: "3. Reihenfolge der Verwendung der Flugcoupons
Die gebuchte Reiseroute ist wesentlicher Bestandteil des Luftbeförderungsvertrages. Die Änderung des Abflug- oder Bestimmungsorts der Reise durch den Fluggast (zum Beispiel wenn dieser den ersten Coupon nicht verwendet) kann zu einer Tarifänderung führen. Zahlreiche Tarife gelten nur für die auf dem Flugschein eingetragenen Daten und Flüge. Sie können gegebenenfalls unter dem Vorbehalt der Zahlung eines Tarifzuschlags geändert werden. "

Sinn ist halt anderen Ailnies die z.B. ab BSL gerade Kampfpreise rauslegen Kunden abzujagen. Da die Maschinen ab CDG eh immer voll sind kann man mit den Zubringern ein wenig spielen. Also ein Marketinginstrument. Daher die Preisunterschiede.

Alles klar?

Gruss
K

Nehmen wir an, ich habe eine Flugreise gebucht: Mit LH von
Stuttgart nach Frankfurt und von da weiter nach New York.
Jetzt erscheine ich aber nicht für den ersten Flug von STR
nach FRA, sondern erst in FRA für den zweiten Flug (der Grund
ist ja völlig wurscht).
Kann mich die LH abweisen und sagen, dass ich die Reise nicht
angetreten habe, oder habe ich trotzdem ein Recht auf meinen
Sitzplatz FRA-NYC?

Nein, ein Recht auf den Sitzplatz besteht nicht. Da würden so einige Hemmungen fallen bei den Passagieren…
In der Regel wirst du abgewiesen werden.

Diese Frage ist auch im Allgemeinen interessant, da ja (aus
welchem merkwürdigen Grund auch immer) viele Verbindungsflüge
bei vielen Airlines günstiger sind, als

Das ist kein merwürdiger Grund, sondenr schlichte Marktwirtschaft. Auf Umsteigeverbindungen konkurieren die Airlines mit anderen Airlines die diese Strecke oft Nonstop anbieten. Da fast alle Leute 100x lieber Nonstop fliegen (ist ja gigantische Zeitverschwendung dieses rumgammeln an den Umsteigeflughäfen) sind sie natürlich eher bereit für Nonstop einen höheren Preis zu zahlen.
Darum muss die Lufthansa die anderen Airlines deutlich unterbieten um attraktiv zu sein.

Hi,

Nein, ein Recht auf den Sitzplatz besteht nicht.

warum nicht? Das die Fluggesellschaft in der Realität rumzicken wird und auch deren AGB sind IMHO kein ausreichender Grund für deine o.g Aussage. Fehlverhalten erzeugt ebenso kein „Recht“ wie ungültige AGB-Klauseln.

Ich kann auch eine Mietwohnung zum Kalendermonat mieten und erst am 5. einziehen. Ich kann auch eine Bahnfahrkarte München->Berlin kaufen und erst in Spandau einsteigen.

So klar wie du das darstellst ist es nicht und es wurden wenn ich mich recht erinnere, auch widersprüchliche Gerichtsurteile dazu gefällt.

VG
J~

Nein, ein Recht auf den Sitzplatz besteht nicht.

warum nicht? Das die Fluggesellschaft in der Realität
rumzicken wird und auch deren AGB sind IMHO kein ausreichender
Grund für deine o.g Aussage. Fehlverhalten erzeugt ebenso kein
„Recht“ wie ungültige AGB-Klauseln.

Ich kann auch eine Mietwohnung zum Kalendermonat mieten und
erst am 5. einziehen. Ich kann auch eine Bahnfahrkarte
München->Berlin kaufen und erst in Spandau einsteigen.

So klar wie du das darstellst ist es nicht und es wurden wenn
ich mich recht erinnere, auch widersprüchliche Gerichtsurteile
dazu gefällt.

Lieber J, da magst du sicher nicht unrecht haben. Das Problem ist nur: wie lange dauert es bis das Recht eingeklagt ist, wie hoch sind die Kosten und wie verläßlich die Richter, die das Recht auslegen? Bis dahin ist der Flieger weg. Wie du richtig sagst: es gibt widersprüchliche Gerichtsurteile. Bis heute gibt es ja nicht mal einen Sicherungsschein. Wenn die Airline pleite macht (oh ja, das gab es schon in Europa) guckst du mit deinem bezahlten Flugticket in die Röhre. Solange das alles so ist gelten eben die AGB der Airlines, die mit der Buchung anerkannt werden müssen und abweichen von denen einer Bahnfahrt.
Grüße, Moni

Bis heute
gibt es ja nicht mal einen Sicherungsschein.

Wozu sollte es so einen Blödsinn geben? Was unterscheidet eine Airline von jedem anderen Produkt oder Dienstleistung?

Wenn die Airline
pleite macht (oh ja, das gab es schon in Europa) guckst du mit
deinem bezahlten Flugticket in die Röhre.

Ja, wie bei jeder anderen Dienstleistung auch. Die Sicherungsscheine bei Pauschalreisen sind dafür gemacht dass diese weltfremden AI-Trottel wieder aus dem Urlaub zurück kommen können - zum selber was organisieren sind die meisten ja zu blöde…

Moin,

Lieber J, da magst du sicher nicht unrecht haben. Das Problem
ist nur: wie lange dauert es bis das Recht eingeklagt ist, wie
hoch sind die Kosten und wie verläßlich die Richter, die das
Recht auslegen?

das wird zwar im RL tatsächlich das Problem sein, ändert aber nix an der Tatsache, dass solch eine abschließenden Aussage wie „ein Recht auf den Sitzplatz besteht nicht“ so nicht stimmen kann.

VG
J~

Hi,

Bis heute
gibt es ja nicht mal einen Sicherungsschein.

Wozu sollte es so einen Blödsinn geben? Was unterscheidet eine
Airline von jedem anderen Produkt oder Dienstleistung?

es gibt solche Sicherungen auch bei anderen Produkten oder Dienstleistungen. Du als Auskenner weißt das ja sicher.

VG
J~