Ab wann gilt Fahrerflucht

Hallo an alle.

ich habe da eine kleine Rechtsfrage.

Im jänner bin ich mit einem Freund zu einem Autohändler gefahren. Es war ca 18Uhr also schon dunkel. Plötzlich kam eine Polizeistreife mit Blaulicht hinter mir. Ich bin zur seite gefahren und dachte sie wollen nur vorbei doch so wars nicht.
ich wurde aufgefordert aus dem auto auszusteigen und einmal ca eine halbe stunde im tshirt im kalten zu stehen, während wir durchsucht wurden. auf meine frage was das problem sei hieß es das ich versucht habe zu flüchten , mit 60 in der 30er zone gefahren und über rot gefahren soll. nach einigen minuten kamen weitere 3-4 funkwägen und durchsuchten mein komplettes auto.

Nichts wurde gefunden.

nach nun 10 monaten habe ich die strafanzeige bekommen und mich hat der schlag getroffen.

  1. kein blinker beim einbiegen
  2. fahrerflucht (blaulicht ignoriert)
  3. mindestens 80km/h in einer 30er zone
  4. über rot gefahren

natürlich habe ich sofort einspruch erhoben indem ich bestritten habe das ich fahrerflucht begangen habe.
ich bin sofort als die streife hinter mir war stehengeblieben.
ich hatte noch nie schwierigkeiten mit der Polizei und noch nie einen Verkehrsdelikt begangen.
es kann durchaus sein das ich mit 40-45 km/h gefahren bin und mir das nicht aufgefallen ist aber auf keinesfalls über 50.

für mich gab es keinen grund vor der polizei zu flüchten jedoch wurde mein einspruch nicht wirklich angenommen da die polizisten dabei blieben das ich in der gasse das blaulicht ignoriert haben soll.

ich habe auf angegeben das kein blaulicht davor an war aber dies wurde zurückgewiesen und ich habe noch immer keine antwort ab wann das blaulicht eingeschalten wurde

meine frage nun würde lauten:

  1. ab wann gilt fahrerflucht?

die gasse war 400m lang.

  1. was sollte man tun in solch einem fall?

der rechtschutz steigt aus dem verfahren da dieses Fahrerflucht beinhaltet und mich das verfahren mehrer tausend euro kosten könnte und die strafe „nur“ ca. 1500 euro (strafe + nachschulung)

ich danke sehr für die zeit die sie sich genommen haben.

mfg bicakci

Hallo Herr Bicakci!

Was genau wird Ihnen vorgeworfen? Können Sie die Paragrafen nennen und wo ist es passiert?

„Fahrerflucht“ kenne ich lediglich im Bezug auf einen Verkehrsunfall als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gem. § 142 StGB.

MfG

ein Werweisswas-Experte

Hallo „bicakci“,

um eine kleine Rechtsfrage handelt es sich hierbei leider nicht, sondern um die Aufklärung und Beratung in einer kompletten Rechtsangelegenheit. Daher kann ich dir leider keine vollumfängliche Antwort geben, da es Berufsbranchen gibt, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Einen kleine Hilfe möchte ich dir geben. Hierfür darf ich dich zunächst bitten den kompletten Tatvorwurf niederzuschreiben und die Paragraphen zu nennen, die angegeben wurden, damit wir nicht aneinander vorbei reden. Nur hierdurch lässt sich die Bestimmtheit des gegen dich gerichteten Tatvorwurfs überprüfen. Außerdem benötigt man den derzeitigen Verfahrensstand. Wie es scheint, hast du bereits einiges gemacht.

Viele Grüße
GH

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hallo bicakci

vermutl. hat sich der Vorgang in Österreich abgespielt.
Dann kann ich nichts dazu sagen.
In Deutschland gibt es eine Fahrerflucht, wie du sie beschrieben hast, nicht. Hier wäre es „Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen“ und höchstens eine Ordnungswidrigkeit mit kleinem Bußgeld.
Nicht geblinkt = Verwarngeld
Rote Ampel = Bußgeld, bei Gefährdung 1 Monat Fahrverbot.
Die Geschwindigkeit wäre in Deutschland nicht vorwerfbar. Habe aber gehört, dass In Österreich die Geschwindigkeit von der Polizei geschätzt werden kann !!!
kann dir leider keinen konkreten Rat geben.
Pivo