in Deutschland ist es so, dass der Jahresurlaubsanspruch nach sechs Monaten bezogen aufs Kalenderjahr gilt.
Das heisst zum Beispiel: Kündigt ein AN zu August, bekommt er trotzdem vollen Jahresurlaubsanpruch. (30 Tage z.B.). Kündigt er zum 1. April, gilt (in dem Fall) 30/12*3 .
Jetzt meine Frage: Ist das in der Schweiz auch so ?
Nein, hier in der Schweiz wird das ganze Jahr hindurch „proportional“ gerechnet, so wie in deinem Beispiel in Deutschland für April. Kündigt ein Arbeitnehmer auf Ende September, hat er also einen Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubs.
Der entsprechende Gesetzesartikel wurde dir ja bereits verlinkt von meinem Vorschreiber (der die Frage aber anders verstanden hat als ich).