Ab wann gilt Jahresurlaubsanspruch in der Schweiz?

Hallo zusammen,

in Deutschland ist es so, dass der Jahresurlaubsanspruch nach sechs Monaten bezogen aufs Kalenderjahr gilt.
Das heisst zum Beispiel: Kündigt ein AN zu August, bekommt er trotzdem vollen Jahresurlaubsanpruch. (30 Tage z.B.). Kündigt er zum 1. April, gilt (in dem Fall) 30/12*3 .

Jetzt meine Frage: Ist das in der Schweiz auch so ?

Vielen Dank und Grüsse,

Tanit

In der Schweiz ist das hier gegelt:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a329a.html

eine Wartezeit ist mir nicht bekannt - ich hatte da jedenfalls keine Probleme :wink:

Gruss highQ

Hallo Tanit

Nein, hier in der Schweiz wird das ganze Jahr hindurch „proportional“ gerechnet, so wie in deinem Beispiel in Deutschland für April. Kündigt ein Arbeitnehmer auf Ende September, hat er also einen Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubs.

Der entsprechende Gesetzesartikel wurde dir ja bereits verlinkt von meinem Vorschreiber (der die Frage aber anders verstanden hat als ich).

Gruss,
Alusru