Hallo an alle!
Angenommen, ein Radiojournalist wird zu einer Veranstaltung geschickt, wo er Meinungen sammeln und aufnehmen soll und gleichzeitig Menschen fotografieren, wie sie gerade feiern. Diese Bilder sollen dann als Impressionen auf die Webseite bzw. bei facebook gepostet werden.
Nun kam dem Radiojournalisten zu Ohren, dass Fotos mit Personen ohne deren Einverständnis nicht veröffentlicht werden sollen. Andere Stimmen behaupten jedoch, das träfe dann nicht zu, wenn auf dem Foto mehrere Personen abgebildet sind.
Wer hat jetzt reicht?
LG und schon einmal danke im Voraus
Michael Vogl
Hallo,
aus einem Seminar für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weiß ich folgendes:
Nach § 22 KunstUrhG benötigt man grundsätzlich eine Einwilligung. ABER § 23 ebd. sieht Ausnahmen vor:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Letzteres scheint mir hier der Fall zu sein. Wiederum ABER
_(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB vorbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.
(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen, und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte und (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden._
Quelle: http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bil…)