Ich denke meine Frage ist nur auf den jeweils speziellen Fall zu beantworten, daher gehe ich zunächst einmal etwas ins Detail:
Ich habe vor einiger Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Vor einem 3/4Jahr hatte ich nun einen Privatunfall (Achillessehnenriss) der sich im Krankenhaus verschlimmerte (nochmaliger riss mit bakterieller Infektion). Seit deisem Tage durfte ich bereits 8 OPs über mich ergehen lassen und ob ich mich wieder komplett schmerzfrei bewegen kann ist noch nicht wirklich absehbar.
Nun arbeitete ich zur Zeit des Abschlusses als Telekommunikationselektroniker (steht auch in der Police) im Service (steht widerum nicht drin). Jetzt ist es für mich arg in Frage gestellt ob ich mit meinem Bein wieder voll Einsatzbereit werde, oder ob ich damit zu einem Bürojob verdammt werde.
Da stellt sich mir auch die Frage wie „Berufsunfähigkeit“ in meinem speziellen Fall definiert ist. Bedeutet das, daß ich bereits BU bin wenn ich einen Teil der Berufsüblichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (beispielsweise lange auf einer Leiter stehen, mit verschränkten Gliedmaßen unter einem Tisch hocken, weitere Strecken in gebückter Haltung zurücklegen), oder zähle ich erst als BU wenn ich nicht mal mehr fähig bin ein Telefon zu bedienen?
Gibt es evtl. Listen die entsprechende Foktoren widergeben?
Guten Tag Marco,
berufsunfähig im Sinne der BU-Bedingungen ist jemand, der seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % des Umfangs im Vergleich zu einem nicht Beeinträchtigten nicht mehr mehr ausüben kann.
Das ist die sogenannte Standardlösung. Davon abweichend gibt es auch
eine nach Prozenten gegliederte Staffellösung, die eine in der Höhe
abgestufte Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Prozentgrad der
Berufsunfähigkeit vorsieht.Wie das bei Ihnen geregelt ist, steht in Ihrer Police.
Alles weitere bezogen auf Ihren Fall kann von hier aus nicht
vernünftig beantwortet werden, da
nicht bekannt ist, welche bedingungsgemäßen und besonderen
Vereinbarungen (u.a. Verweisbarkeit, Arztanordnung, Umschulung,
Ausschlüsse)Ihrem Vertrag zugrundeliegen und
die Frage der Berufsunfähigkeit zunächst dem Grunde nach
geklärt sein sollte. Das ist ein höchst individuelles und mitunter
langwieriges Verfahren, in dessen Verlauf - wenn es denn dahin
kommt - Sie vor allem eines nicht tun sollten: Entnervt oder aus
Geldmangel heraus den Vertrag kündigen.
Gruß
Günther
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Da stellt sich mir auch die Frage wie „Berufsunfähigkeit“ in
meinem speziellen Fall definiert ist. Bedeutet das, daß ich
Wenn Du weniger als 50 % der regulären Arbeitszeit Deinem versicherten Beruf nachgehen kannst, mit allem, was dieser Beruf erfordert. Objektive Kriterien, die bis in die letzte Konsequenz greifen, gibt es nicht, d.h. in Grenzfällen wird es nicht ohne Gutachter und Gegengutachter und im Extremfall Richter ausgehen.
In Deinem Fall lohnt sich das Studium der Bedingungen Deines Vertrages, weil es auch wichtig ist, ob eine Verweisungsklausel enthalten ist.
Gibt es evtl. Listen die entsprechende Foktoren widergeben?
wer kann das besser wissen als der damalige Vermittler? Den heranzitiert und ihn aktivieren. Dazu ist er da!
Wie schon beschrieben, kann das von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sein. Außerdem gehört zur Geltendmachung einiges an Papierkram und der Vermittler hat wahrscheinlich schon mal sowas gemacht. Oder zumindest kennt er vielleicht jemand, der schon mal sowas gemacht hat.