Hallo,
habe Prozess verloren und der gegnerische Anwalt hat angegeben dass die erst im Urteil entschiedene Summe von Prozessbeginn an gilt. Heisst also, dass er die Zinsen fuer alll die Jahre die der Process lief berechnet.
Ist ja interessant, dass du uns das berichtest. Aber wo ist die Frage? Also so irgendwas mit einem Fragezeichen oder so…
Aber unterstellen wir mal, du willst fragen, ob der Zinslauf ab Rechtskraft oder ab wann sonst läuft. Normalerweise geht es ja um eine Forderung, die irgendwann entstanden ist, z.B. durch einen Kaufvertrag oder eine Schadensverursachung. Der Zinslauf beginnt ab Entstehung der Forderung.
Beispiel: Du kaufst etwas bei ebay, Rechnung fällig am. 01.07.2013, streitest dich aber mit dem Anbieter, der klagt, Prozess zieht sich in die Länge, rechtskräftige Entscheidung am 26.08.2015. Dann laufen die Zinsen ab 01.07.2013.
In der Regel werden die Zinsen mit ausgeurteilt. Also zu zahlen wäre der Betrag XY nebst 5% Zinsen über dem Basiszinsatz ab dem XY oder eben ab Rechtshängigkeit. Müsste dann aber wie gesagt genau im Urteil drinstehen. Sind keine Zinsen ausgeurteilt dürften m.E.n. auch keine Zinsen geltend gemacht werden.