Ab wann gilt "üble Nachrede" - und wer haftet?

Hallo Ihr lieben.
bei Facebook gibt es ja geschlossene Gruppen. Mal angenommen ein Admin einer solchen Gruppe schreibt dort übles über einen ortsansässigen Betrieb ( der auf diese Gruppe keinen Zugriff hat). Handelt es sich dann um üble ( und auch geschäftsschädigende ) Nachrede?

Danke für Euer Fachwissen :smile:

und folglich auch nichts von den „bösen Worten“ erfahren kann, oder ?

Kein Kläger, kein Urteil.

Danke für Deine Antwort, was aber geschieht, wenn es von einem Gruppenmitglied nach draussen gettragen wird?

Meiner Meinung nach nichts.

Außer es wird so gesagt und von der Firma gehört, also ob die Person diese beleidigende Äußerung selbst ausspricht. Und zwar nicht im Gespräch mit Dritten sondern gegenüber der Firma selbst (was ja sicherlich rein praktisch gar nicht geschehen kann).

Servus,

nein.

Es fehlt das wesentliche Tatbestandsmerkmal, dass das „üble“, was der böse Mensch schreibt, nicht erweislich wahr ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Zuweilen ist die Wahrheit übel; trotzdem ist nicht zu beanstanden, sie auszusprechen.

Beispiel: Ein Unternehmen besteht nur aus Leuten, die von ihrem Metier nicht die geringste Ahnung haben (ehemalige Putzfrauen, Verkäuferinnen, Dachdecker sowie Ungelernte stellen unter Leitung eines Kreationisten ohne Berufsabschluss elektrische Geräte her). Die haarsträubenden Qualitätsmängel bleiben der Kundschaft nicht verborgen und ein Betroffener schreibt bei Google eine Rezension, die so furztrocken und wahr wie geschäftlich tödlich ist. Die Rezension ist seit über 2 Jahren online (hab gerade noch einmal nachgeguckt). Inzwischen wurden die Mitarbeiter entlassen und ein neuer Geschäftsführer bestellt, der eine neue Crew aufbauen soll. Leider ist der neue Gf ebenfalls von der Komplett-ahnungslos-Sorte …
Der Kapitaleigner ist mir bekannt. Deshalb gehe ich davon aus, dass er mit Advokaten alles versucht hat, die tödliche, aber beweisbar zutreffende Kritik aus dem Netz entfernen zu lassen, was aber offenkundig nicht gelang dies ist ein Beispiel für eine Mutmaßung, die gefährlich werden könnte, würde ich zugleich Namen nennen.

Merke: Auskotzen, Beschimpfungen, nicht belastbares Hörensagen, Halbwahrheiten und Lügen können für den Urheber teuer werden. Aber die noch so bittere, beweisbare Wahrheit ohne Mutmaßungen, nur aus knochentrockenen Feststellungen, ist nicht angreifbar.

Gruß
Wolfgang

Soweit ich weiß, muss das der Verbreiter beweisen können. Und hier wissen wir nicht mal, ob es nun was tatsächliches ist oder nicht. Insofern: es kann durchaus sein, dass es sich um üble Nachrede handelt.
Man lese dazu:
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Servus,

ja, in der Tat.

Wenn jemand einem anderen was sagt, kann es auch sein, dass es sich um eine Beleidigung handelt.

Um drei Uhr kann es auch Nachmittag oder Nacht sein.

Kurz: Der vorgetragene Sachverhalt für sich alleine macht keine üble Nachrede aus.

Schöne Grüße

MM

Ich kann keinen Sachverhalt erkennen, den man überhaupt bewerten könnte. Deshalb fand ich Deine Aussage ganz schön mutig.