Ab wann greift eine Haftpflichtversicherung?

Greift die Versicherung sofort nach Abschluss und bezahlung des ersten Versicherungsbeitrags?

Können nach Abschluss einer haftpflichtversicherung kurz vor Abschluss entstandene Schäden reguliert werden?

Danke für die Antworten!

Greift die Versicherung sofort nach Abschluss und bezahlung des ersten Versicherungsbeitrags?

Grundsätzlich dann, wenn der Erstbeitrag bei der Versicherung eingegangen ist. Wenn man bei Antragstellung eine Einzugsermächtigung erteilt hat, ist man sofort ab Versicherunsgbeginn versichert.

Können nach Abschluss einer haftpflichtversicherung kurz vor Abschluss entstandene Schäden reguliert werden?

Natürlich nicht.

Hallo,

Greift die Versicherung sofort nach Abschluss und bezahlung
des ersten Versicherungsbeitrags?

das kommt auf die konkreten Bedingungen im Versicherungsvertrag an, oft gibt es eine Karenzzeit, Versicherungen ohne Karenzzeit sind meist teurer.

Können nach Abschluss einer haftpflichtversicherung kurz vor
Abschluss entstandene Schäden reguliert werden?

Wenn es vereinbart wird, dann ja. Dürfte aber selten sein, da die Versicherung sich ja dann sehenden Auges einen Schaden ins Haus holt. Im TV hat eine Versicherung extra mit dieser Besonderheit geworben (keine Haftpflichtversicherung), ist wohl aber eine Marketingaktion, weil sich das betriebswirtschaftlich meist nicht rechnet.

Gruß
cosis

Nein !

Das wäre zu schön.

Gruss

Barmer

Hallo

Hallo,

Greift die Versicherung sofort nach Abschluss und bezahlung
des ersten Versicherungsbeitrags?

das kommt auf die konkreten Bedingungen im
Versicherungsvertrag an, oft gibt es eine Karenzzeit,
Versicherungen ohne Karenzzeit sind meist teurer.

Karenzzeiten bei einer PHV ?
Welches Versicherungsunternehmen soll denn so etwas anbieten ?

Können nach Abschluss einer haftpflichtversicherung kurz vor
Abschluss entstandene Schäden reguliert werden?

Wenn es vereinbart wird, dann ja.

Eine Zusage eines Vermittlers ist nicht rechtsverbindlich.

Gruß Merger

das kommt auf die konkreten Bedingungen im Versicherungsvertrag an, :

Das VVG nicht vergessen !

oft gibt es eine Karenzzeit,

In Sachversicherungen nicht, bei RS und einigen Personenversicherungen.

Versicherungen ohne Karenzzeit sind meist teurer.

Wo hast Du das her ?

Wenn es vereinbart wird, dann ja.

Das ist Unsinn ! Vor Vertragsbeginn gibt es keine Leistung.

Können nach Abschluss einer haftpflichtversicherung kurz vor
Abschluss entstandene Schäden reguliert werden?

Überlege doch mal selbst. Wenn dem so wäre, welcher Versicherte würde sich dann noch vorher versichern und welcher Versicherer wäre dann nicht schon bald pleite.
Übrigens, falsche Angaben gegenüber der Versicherung könnten als Betrugsversuch angesehen werden. Und der ist strafbar.

Grundsätzlich dann, wenn der Erstbeitrag bei der Versicherung
eingegangen ist. Wenn man bei Antragstellung eine
Einzugsermächtigung erteilt hat, ist man sofort ab
Versicherunsgbeginn versichert.

Von so einer Einlösungsklausel habe ich noch nie gehört. Zumal eine vorl. Deckung doch wohl alltäglich ist, d. h. man ist sofort versichert.

Klär mich ggf auf.

Grüße, M

Grundsätzlich dann, wenn der Erstbeitrag bei der Versicherung
eingegangen ist. Wenn man bei Antragstellung eine
Einzugsermächtigung erteilt hat, ist man sofort ab
Versicherunsgbeginn versichert.

Von so einer Einlösungsklausel habe ich noch nie gehört. Zumal
eine vorl. Deckung doch wohl alltäglich ist, d. h. man ist
sofort versichert.

Dies gilt allerdings nur, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt,
wie es Nordlicht auch geschrieben hat.

Gruß Merger