wenn sich das Schreiben und Tun gekreuzigt hat.
Hallo…
ich habe eine Frage die mich sehr intressiert. Soviel ich weis
gültet doch ein Brief erst wenn er im Briefkasten gelandet ist
oder nicht.
Wie aber sieht es denn aus, wenn man unbewusst einen Brief zugesendet
bekommt, in der Zwischenzeit…also vielleicht wenige Std davor.
Selbst schon tätig wurde, und die Sache eigentlich geregelt hat?!
Gültet dann der Brief und die Forderung dennoch, oder hat sich die Sache damit erledigt?
Wäre schön wenn das sich vielleicht jemand auskennt, freundlich fragt…
Tameri
Erstmal:
Was ist „gültet“?
Ich könnte mir darunter nur den Konjunktiv von „gelten“ vorstellen.
Aber heißt der nicht gälte?
Wie aber sieht es denn aus, wenn man unbewusst einen Brief
zugesendet
bekommt, in der Zwischenzeit…also vielleicht wenige Std
davor.
Selbst schon tätig wurde, und die Sache eigentlich geregelt
hat?!
Was für einen Brief? In welchem Zusammenhang steht der zum abgesendetet? Wieso tätig werden?
also wenn ein Rechtsanwalt für einen Versand, die fehlenden Kosten
einfordert…
Mit tätig meine ich, das man die Kosten kurz vor dem brief schon überwiesen hat…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also wenn ein Rechtsanwalt für einen Versand, die fehlenden
Kosten
einfordert…
Mit tätig meine ich, das man die Kosten kurz vor dem brief
schon überwiesen hat…
Ach, so meinst du das!
Hm…
??
Vielleicht fragst du ja nach der Gültigkeit eines Briefes in Bezug auf seine Laufzeit. Also ab welchem Zeitpunkt gilt der Brief? ab der Absendezeit oder ab der Empfangszeit?
Rechtlich abgesendet hat ihn der Absender beim Absenden; rechtlich empfangen hat ihn der Empfänger beim Empfang.
Vor dem Empfang kann der Empfänger nicht für irgendwas, das im Brief steht, verantwortlich gemacht werden.
Wenn durch die Laufzeit des Briefs ein Missverständnis entstanden ist, würde ich dies dem Absender mitteilen, ihm den Sachverhalt darlegen und um Klärung bitten.
Genaueres zu sagen ist sehr schwierig, da ich nicht so recht weiß, was du genau meinst.
Erstmal:
Was ist „gültet“?
Ich könnte mir darunter nur den Konjunktiv von „gelten“
vorstellen.
Aber heißt der nicht gälte?
Im Frankenländle sagt man gültet, kommt von gelten, wie Du bereits richtig erkannt hast.
Schmunzel
Tina
Hallo, vermutlich geht es hier um „Verzug“. Wenn die Zahlung überfällig war, ist eine Mahnung wohl
berechtigt. Auch wenn vor dem Eintreffen des Briefes bereits - aber zu spät - gezahlt wurde. Levay kann
das immer viel genauer erklären, aber der muss ja auch mal eine Pause einlegen. "Return habe ich hier erst
nach diesem Satz betätigt !
Mit ratlosem Gruß