Ab wann hab ich Anspruch auf Lohn?

Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich habe eine Stelle angenommen, die nach nur zwei Wochen aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgeben musste. Hab ich für diese zwei Wochen Anspruch auf den erarbeiteten Lohn? Eingegangen ist noch kein Lohn.

Danke für die Hilfe

Lemy81

Hallo,

Sie haben selbstverständlich Anspruch auf den Lohn für die geleistete Arbeit. Es ist dafür unerheblich, wann oder aus welchem Grund der Arbeitsvertrag wieder aufgehoben wurde. Falls die Zahlung weiterhin ausbleibt, müssen Sie diese anmahnen.

Gruß
Thomas

Hallo,

danke für die Auskunft.

Einen Arbeitsvertrag hatte ich noch nicht. Ich habe wohl einen Einstellungsbogen ausgefüllt, aber einen richtigen Arbeitsvertrag habe ich weder gesehen noch unterschrieben.

Ich hab mit meinem Mann gesprochen, vielleicht kommt es auch erst Ende November zur Zahlung. Ich hatte ja erst Mitte Oktober dort angefangen.

Ich beobachte die Sache einfach weiter und dann sehe ich ja was passiert.

Trotzdem vielen Dank für den Tipp mit der Mahnung.

Liebe Grüße
Lemy