Ab wann habe ich das Recht auf eine Abfindung

… und wie hoch ist diese?

Hallo Experten, mir wurde im letzten Monat aus betrieblichen Gründen gekündigt. Ich war 10 Jahre beschäftigt und würde nun gerne wissen, ob und in welcher Höhe ich Anspruch auf eine Abfindung habe. Vielen Dank für die Hilfe.

Sofern es keinen Sozialplan mit Abfindungsregelungen oder einen solchen - auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren - Tarifvertrag gibt oder im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall des Verzichts auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage angeboten wird - DANN gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung!
Ob Sie doch eine „herausschlagen“ können, hängt von Ihrem bzw. dem Verhandlungsgeschick der Sie vertretenden Gewerkschaft / der Anwältin / des Anwalts ab.
Allerdings muss man dazu in der Regel klagen, um ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber zu haben.
Die Klage kann aber nur erhoben werden, wenn in dem Betrieb - ganz grob! - mehr als 10 Leute beschäftigt sind.
Und: Die Klage muss dann innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden.
Bei Versäumnis dieser Frist gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Bei Ihnen sieht es so aus, als hätten Sie die Klagefrist schon versäumt…
Und es sieht also nicht gut aus mit einer Abfindung.
Nochmals: ES GIBT GRUNDSÄTZLICH KEINEN RECHTSANSPRUCH AUF EINE ABFINDUNG!
Trotzdem viel Glück!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

erzähl doch einfach mal konkreter, warum du gekündigt wurdest, wie groß die firma ist, etc.

Hallo, Samuel Bergner,

einen Anspruch bzw. ein Recht auf eine Abfindung hast Du nur wenn beispielsweise ein Sozialplan oder Tarifvertrag für Dich gilt. Es gibt seit einigen Jahren auch eine Regelung, bei der Du unter Verzicht einer Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeber eine Abfindung vereinbaren kannst.

Ich gehe aber davon aus, dass alles oben genannte nicht zutrifft. Sonst würdest Du nicht fragen.

Einen pauschalen gesetzlichen Anspruch (Recht) gibt es in Deutschland nicht. Meistens muss man die Abfindung gerichtlich erstreiten. Dazu musst Du aber eine Kündigungsschutzklage einreichen, die natürlich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abzielen muss.

Für die Errechnung der Abfindungshöhe wird meistens die sogenannte „Schaubsche Faustregel“ angewandt. Danach wird für jedes Jahr der Beschäftigung ein halbes Bruttomonatsgehalt zugrunde legt. Wer also zehn Jahre im Betrieb war, würde fünf Bruttogehälter als Abfindung erhalten.

Ich hoffe, Dich aufgeklärt zu haben.

Gruß W.

Nach wie vor: dies ist nur eine Faustregel, also nur ein Anhaltspunkt.

Hallo,
da gibt es leider eine traurige Nachricht… es gibt kein recht auf abfindung ausser:

  1. es ist in einem Sozialplan zwischen Betriebsrat/ Gewerkschaft und Arbeitgeber verhandelt worden
    oder
  2. es steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

bei betriebsbedingten Kündigungen ohnen punkt 1 und 2 kann man nur auf wieder einstellung mangels sozialauswahl klagen… dazu benötigen sie eine RA.
Sollten sie noch fragen haben können sie sich gerne melden.
Lieben GRuss
maike roeder

Hallo,

es gibt leider keinen Anspruch auf Abfindung. Ob Sie im Einzelfall eine Abfindung bekommen könnten hängt davon ab ob die Kündigung betriebsbedingt oder personenbedingt erfolgte und wie es dem Unternehmen finanziell geht.

Das weiss ich leider nicht!

MfG Oliver

Hallo Kollege, innerhalb von 3 Wochen müsse Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht machen, danach geht es nicht mehr, je nach Alter ist die Abfindung pro Jahr ca. ein halber Monatslohn, also sofort eine Klage Einreichen!!Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat

Hallo,

zunächst ist es wichtig, dass Sie gegen die Kündigung klagen und zwar auf Wiedereinstellung. Meistens wird sich dann auf eine Abfindung geeinigt die ca. 1 Nettogehalt pro Arbeitsjahr (in der Firma) beträgt.

Gruß Bukatcho

Ein grundsätzliches Recht auf Zahlung einer Abfindung gibt es in Deutschland nicht und hat es nie gegeben!

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen bestimmte Rechte auf Kündigungsschutz zu.

Das bedeutet, es ist Ihre Aufgabe zu prüfen, ob eventuell ein solches Recht missachtet wurde und dann ggf. dagegen zu klagen. Falls Sie im Recht sind, kann nur auf dem Klageweg eine mögliche Abfindung erwirkt werden.

Sie stellen die Frage hier am 16.08. ein uns schreiben „Kündigung letzten Monat“.
Ganz wichtig: eine mögliche Klage muss bis drei Wochen nach der Kündigung eingereicht sein, sonst erlischt das Recht auf Einspruch.

Hallo,

ein Recht auf Abfindung gibt es nicht. Nur wenn der Arbeitgeber Sie nach § 1a KSchG kündigt und im Kündigungsschreiben darauf hinweist, dass er Ihnen eine Abfindung nach verstreichen der Frist für eine Klageerhebung zahlt, haben Sie einen Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Abfindungen werden häufig im arbeitsgerichtlichen Verfahren über einen Vergleich abgeschlossen. Dabei verpflichtet sich der AG zur Zahlung einer Abfindung an den AN. Der AN ist dann mit der Kündigung einverstanden und Rechtsfrieden wird hergestellt. Das macht der AG aber nur, wenn sein Risiko den Prozess zu verlieren deutlich größer ist, als ihn zu verlieren.

Beispiel: Ein AN wird gekündigt und hat monatlich 3000 EUR verdient. Er erhebt KSchutzKlage und nach ca. 1 Jahr ergeht das Urteil. Der AN verliert sogar noch und geht in die zweite Instanz. Nach einem weiteren Jahr ergeht das Urteil des Landesarbeitsgerichtes und dort gewinnt der AN. Jetzt muss der AG zwei Jahre das Gehalt des AN nachzahlen (72.000EUR). Und wegen diesem Risiko (falls es für den AG ein Risiko darstellt) zahlt der AG eine Abfindung und das Risiko ist null.
Aber würden Sie jemanden etwas zahlen, wenn Sie gute Karten haben den Prozess zu gewinnen?

Bitte beachten Sie dass Sie nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreiben Klage erheben können.

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Gruß
Marcus

Ein grundsätzliches Recht auf Abfindung gibt es nicht. Bei einer Kündigungsschutzklage ist dies ein Mittel des AG. Höhe: 0,5 Gehälter pro Angestelltenjahr

Hallo,

ein Recht auf Abfindung gibt es so nicht. Abfindungen werden meist vom Richter zugesprochen. Möglicherweise gibt es in der betreffenden Firma aber einen Sozialplan der eine Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen enthält.
Gruß Svalroph