Ab wann hauptberuflich selbständig?

Hallo zusammen, ich würde gerne mal wissen ab wann man hauptb. SB ist, also ab welchem Moment man tatsächlich z.B. nicht mehr versicherungspflichtig ist.
Z.B. folgender Fall:
Person A hat einen Job über X €/Monat.
A würde ein Gewerbe anmelden, 3 Monate später dann erst finanziell aktiv werden, in der Zwischenzeit wendet er aber über 18 Stunden wöchentlich auf (Wege zur Bank, IHK-Lehrgänge etc.)
Erst nach weiteren 3 Monaten übersteigt sein Gewinn aber die X Euro seines Jobs.

Zu welchem Zeitpunkt genau wäre A dann von der Versicherungspflicht in der GKV befreit?

Vielen Dank
Lars

Hallo,

wie besteht denn bisher die Versicherungspflicht. Als Arbeitnhmer hat man eine rgelmäßige Arbeitszeit. Diese wird berücksichtigt, ob überhaupt noch Platz für eine hauptberufliche Selbständigkeit verbleibt. Hier die Beurteilungskriterien:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_d…

Gruß Woko

Hallo Woko, ich kenne diese Seite und hatte dort auch nachgeschaut! :wink:
(daher schrieb ich auch das mit den 18 Stunden pro Woche)

A studiert noch (letztes Semester, noch 6 Monate) und hat einen Job ca. 440€ br. mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 10 Stunden die Woche. Er ist NICHT studentisch krankenversichert sondern „ganz normal“ gesetzlich.

Allgemein wäre aber natürlich auch interessant, wie die Formulierung „Einkommen muss das anderer Einnahmen übersteigen“ zu verstehen ist, wenn man nunmal im ersten Jahr der Gründung noch Minus macht und dann erst Gewinn. Da sollte doch auch trotz eines Nebenjobs die Selbständigkeit im Vordergrund stehen können oder nicht? Hmm…

Danke, dass du dich meiner Frage angenommen hast, ich habe im Forum schon gesehen dass du sehr viel Ahnung hast!

Gruß
Lars

Hallo Lars,

die Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Wenn das Ziel ist, schnell aus der GKV heraus zu kommen, dann legt man den Schwerpunkt der Argumente natürlich auf den Zeitfaktor. Andernfalls verweist man auf die geringen Einnahmen. Absolute Regelungen gibt es hier nicht.

Gruß Woko

Hallo,
und wer genau entscheidet das? Die GKV? Ich will niemandem was unterstellen, aber die wollen mich ja sicher als „Kunden“ behalten…

In deiner Praxiserfahrung, mal hypothetisch A möchte sich privat versichern eröffnen, zu welchem Zeitpunkt hat er da Chancen:
-wenn er sein Unternehmen gegründet hat und Gründerseminare besucht und sich intensiv damit beschäftigt (Bankgänge, Businessplan erstellen etc.)
-wenn er bei der Bank den Kredit aufnimmt oder
-tatsächlich erst wenn er Einnahmen/Umsatz macht ?

Dankeschön nochmals
Lars

Hallo,

hier kann man auf Antrag die KK verpflichten eine Statusfeststellung zu treffen. In dem Bescheid müssen die Argumente für eine Pflicht bzw. Befreiung genannt werden. Mit Sicherheit wird die KK nicht leichtfertig eine Versicherungspflicht feststellen, wenn Gründe dagegen sprechen. Sie muss im Widerspruchs-bzw. Klageverfahren damit rechnen, dass der Bescheid kassiert wird.

Gruß Woko