Ab wann Höhe der Maklercourtage bindend?

Hallo,

kurze Frage: Eine Wohnung soll gemietet werden. Der Mietinteressant hat die Wohnung von einem Makler vermittelt bekommen.

Über die Höhe der Courtage wurde nicht eindeutig diskutiert. Der Makler sprach von 2-3 MM, der Mietinteressante sagte daraufhin, mehr als eine MM sieht er in diesem Gebiet als nicht gerechtfertigt an.

Nach Wohnungsbesichtigung erhält der Interessant ein A4-Blatt „Nachweis des Wohnungsangebots für den Vermieter“ in Kopie. Hierauf steht, dass 2 MM zu zahlen wären.

Zudem schickt gibt der Makler ihm einen Bogen mit Bitte um Eintragung der Daten und Anerkenntnis der Provision von 2 MM, der Interessant schreibt auf ein Blankoblatt die gewünschten Daten ohne Provisionshöhe und schickt nur dieses zurück, weil die Provision ja noch verhandelt werden soll.

Nun wird der Mietvertrag zugeschickt und der Makler besteht auf 2 MM Provision, weil angeblich stillschweigend seine AGB akzeptiert worden seien.

Ist das ein korrektes Vorgehen?

Vielen Dank!

Frank

Hallo Frank,

gem. Wohnungsvermittlungsgesetz § 3 Abs. 2 darf die Maklercourtage
max. 2 MM zuzüglich MWSt. betragen.

Wenn Dir der Makler eine Info schickt:

„Hierauf steht, dass 2 MM zu zahlen wären.“

und Du ihm Deine Angaben zum Abschluß eines Mietvertrages schickst,
ohne der Forderung widersprochen zu haben, hast Du sie
stillschweigend anerkannt und damit hat der Makler nach Abschluß des
Mietvertrages seine Courtage verdient. So ist das nun mal.

Gruß - GerdHH

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