Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Softwareentwickler A ist bei Firma X angestellt und betreut dort ein Softwareprojekt. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut Y entwickelt.
Nun kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten und das Forschungsinstitut übernimmt das Projekt und will auch den Entwickler A übernehmen. Man wird sich schnell einig: Aufgabe wird die WEiterentwicklung der Software sein, falls diese den Arbeitsplatz nicht vollständig finanziert muss für andere Projekte Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung geleistet werden. Angestellt wird er als Technischer Angestellter im Bundes TVÖD, im Arbeitsvertrag gibts keine detaillierte Stellenbeschreibung.
Bei einer Besprechung wird nun vom Abteilungsleiter mitgeteilt, dass auch dieser Softwareentwickler auf Fachveranstaltungen gehen soll um dort Fachvorträge über Forschungsvorhaben bzw. deren Ergebnisse zu halten. Der Softwareentwickler hat grundsätzlich kein Problem damit seine Arbeit zu präsentieren, aber schon wesentlich mehr die Arbeit von anderen. Wenn er sich weigert und auf das Einstellungsgespräch verweist, ist das schon Arbeitsverweigerung?
Grüße