Liebe Wer-Weiß-Was-Experten,
ich hätte gerne gewußt, ab welchem Umfang eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Wenn ich z.B. aus den Memoiren eines Zeitzeugen, der 1970 verstorben ist, zitiere, darf ich da länge Passagen verwenden oder nur einzelne Sätze, weil der noch nicht 70 Jahre tot ist? Kann ich auch mehrere Sätze hintereinander zitieren und wenn ja, wie viele? Hättte ich vor ein paar Jahren noch keine Textblöcke aus Hitlers ‚Mein Kampf‘ zitieren dürfen, ohne den bayerischen Staat um Erlaubnis zu fragen bzw. bei ihm zu bezahlen? Mit anderen Worten: Ab wann ist eine Genehmigung des Verlagshauses oder Rechteinhabers einzuholen? Gibt es irgendwelche Tricks, also daß man einen längeren Text kopiert, aber nicht 1:1, sondern in jedem Satz mindestens ein Wort verändert? Das könnte nämlich im Zweifel sehr, sehr teuer werden. ;-//
Ferner würde mich interessieren, wie es sich mit Faksimiles verhält. Wenn die wieder aufgelegt worden sind, liegen dann die Rechte bei dem betreffenden Verlag? Gibt es da auch eine Abstufung, was allgemeines Kulturgut ist, und was eher privater Natur ist? Wenn ich richtig informiert bin, dürfte ich beispielsweise von Goethe alles nachdrucken.
Ich arbeite gerade selbst an einer Studie über Berlin in der Weimarer Republik, die ja derzeit in Mode ist. Da ich das bzw. die Bücher im Eigenverlag herauszugeben gedenke, beschäftigt mich diese Frage natürlich. Konkret befinden sich in meiner Verlautbarung zwei Texte neueren Datums, wo ich wegen der Rechte aktiv geworden bin. Das ist zum einen eine Fußball-Geschichte, die mit authentischem Zeitkolorit geschrieben ist, zum Anderen die Schilderung einer Folterung durch einen SA-Schergen, die nicht weniger realistisch ist. Das sind für mich eindeutige Fälle. Aber alles Andere?
Besten Dank im Voraus!