Eine Wohnung steht zu vermieten. Auf der einen Seite die Wohnungseigentümerin auf der anderen Seite vier Mieter (zwei Mieter A und B plus Elternteile C und D).
Nun unterschreiben die zwei Mieter A und B vor Ort ein Exemplar des Vertrages, der andere wird mitgegeben, um auch von C und D unterschieben zu werden.
Ist der Vertrag zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig (das Exemplar, bei dem A und B (nicht aber C und D) unterschrieben haben, liegt bei der Eigentümerin)?
Kann eine der beiden Seite zu diesem Zeitpunkt noch vom Vertrag zurücktreten?
Auch ein nettes Hallo,
Wenn 4 Mieter im Vertrag stehen, müssen 4 Mieter unterschreiben, wenn einer der noch nicht unterschriebenen Mieter jetzt nicht mehr unterschreiben möchte, wird nur für ihn der Vertrag nicht wirksam.
Was hat das mit den Elternteilen zu tun? Sollten die Eltern quasi als Bürgen unterschreiben???
Also zusammenfassend: beide Mietverträge müssen die Unterschriften der Vermieterin und die Unterschriften der Mieter haben; wenn die Eltern aber nicht Mieter sind und im Vertrag nicht geregelt ist, warum die unterschreiben müssen, wird der Vertrag auch ohne Unterschrift der Eltern wirksam.
Aber lieber nochmals schreiben, wie das mit den Eltern zusammen hängen sollt.
lG
Erziehungsberechtigte?
Wenn die fehlen, ist der Vertrag nicht wirksam abgeschlossen.
vnA