Ab wann ist die Sperrzeit in Kraft bzw. wann der Führerschein abzugeben ist?

Liebe/-r Experte/-in,
mir wird mein Führerschein entzogen.Die Frage ist.Wann
muss ich den abgeben.Wie lange es dauert „vom Gericht bis
zum Bescheid“.Heute fiel das Urteil.Ich möchte wissen.
Wenn ich die Berufung einlege und in der Zeit,bis es zur
nächsten Verhandlung kommt,den Führerschein behalte oder
eben auch bei eingereichter Berufung trotzdem den Schein
abgebe?

Die zweite Frage ist.Wie schnell geht es mit dem
Bescheid.Wenn ich keine Berufung einlege.WANN ich den
Schein abgeben soll.Denn ich im Beruf auf den
Führerschein
angewiesen bin,wollte ich wissen in wie viel Tagen es ca.
passieren könnte,dass ich den Schein abgeben muss.Ich
würde dem Arbeitgeber Bescheid geben zum was für Datum
ich kündige.

Und noch die letzte Frage.Wenn ich die Geldstrafe nicht
zahlen kann.Was kommt auf mich zu?Bin nicht gerade der
Vielverdiener und liege unter „der Grenze“ .

Im Voraus herzlichen Dank.
Jörg

Hallo,

mir wird mein Führerschein entzogen.Die Frage ist.Wann
muss ich den abgeben.Wie lange es dauert „vom Gericht bis
zum Bescheid“.

Frage doch das Gericht. Dazu gibt es keine festgelegte Frist.

Heute fiel das Urteil.Ich möchte wissen.
Wenn ich die Berufung einlege und in der Zeit,bis es zur
nächsten Verhandlung kommt,den Führerschein behalte oder
eben auch bei eingereichter Berufung trotzdem den Schein
abgebe?

Nein, den kannst Du solange behalten, nur ist die Frage, ob sich der Widerspruch lohnt.

Die zweite Frage ist.Wie schnell geht es mit dem
Bescheid.Wenn ich keine Berufung einlege.WANN ich den
Schein abgeben soll.Denn ich im Beruf auf den
Führerschein
angewiesen bin,wollte ich wissen in wie viel Tagen es ca.
passieren könnte,dass ich den Schein abgeben muss.Ich
würde dem Arbeitgeber Bescheid geben zum was für Datum
ich kündige.

Laß Dir doch kündigen, so habe ich das auch gemacht, dann verlierst Du Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht, sofern Du den Verlust des Führerscheines nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hast, Du erhälst dazu einen Fragebogen vom Arbeitsamt.

Und noch die letzte Frage.Wenn ich die Geldstrafe nicht
zahlen kann.Was kommt auf mich zu?Bin nicht gerade der
Vielverdiener und liege unter „der Grenze“ .

Entweder Ratenzahlung, oder im Knast absitzen. Da Du aber schon bei der Polizei Deine Einkommensverhältnisse darlegen mußtest, spätestens vor Gericht, wird die Strafe in Tagessätzen proportional zu Deinem Gehalt festgelegt.

Ich habe mal eine Lohnabrechnung mit 128€ netto abgegeben, das waren dann 300€ Strafe…

Im Voraus herzlichen Dank.
Jörg

MfG

Hallo,
bis der Bescheid ergeht, kann es noch zwei bis drei
Wochen dauern. Dann besteht noch eine Einspruchsfrist
ca. 4 Wochen - erst dann wird das Urteil rechtskräftig.
Man kann sich in der Regel aussuchen, ab wann man den
Führerschein abgeben will (z.B. in der Urlaubszeit)
Bei einer Geldstrafe kann man entweder Zahlungsaufschub
oder Ratenzahlung beantragen.
Ein Einspruch würde sich kaum rechnen, aber man kann
damit das Ganze noch etwas weiter hinausschieben (man
kann dann im letzten Augenblick noch einen Rückzieher
machen)- aber die Regelungen sind ohnehin schon recht
großzügig.
MfG
Klaus

Liebe/-r Experte/-in,
mir wird mein Führerschein entzogen.Die Frage ist.Wann
muss ich den abgeben.Wie lange es dauert "vom Gericht

bis

zum Bescheid".Heute fiel das Urteil.Ich möchte wissen.
Wenn ich die Berufung einlege und in der Zeit,bis es

zur

nächsten Verhandlung kommt,den Führerschein behalte

oder

eben auch bei eingereichter Berufung trotzdem den

Schein

abgebe?

Die zweite Frage ist.Wie schnell geht es mit dem
Bescheid.Wenn ich keine Berufung einlege.WANN ich den
Schein abgeben soll.Denn ich im Beruf auf den
Führerschein
angewiesen bin,wollte ich wissen in wie viel Tagen es

ca.

passieren könnte,dass ich den Schein abgeben muss.Ich
würde dem Arbeitgeber Bescheid geben zum was für Datum
ich kündige.

Und noch die letzte Frage.Wenn ich die Geldstrafe

nicht

zahlen kann.Was kommt auf mich zu?Bin nicht gerade der
Vielverdiener und liege unter „der Grenze“ .

Im Voraus herzlichen Dank.
Jörg

Hallo,

es kommt darauf an wegen was sie den Führerschein abgeben müssen.
Alkohol? Geschwindigkeit? Wie lange?

Sie müssen den FS erst abgeben, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das heißt, wenn sie die in Berufung gehen, können sie natürlich den FS behalten für die Zeit der Berufung.

Normal ist es möglich den FS innerhalb von 4 Monaten abzugeben, aber das liegt am Gericht und wegen was der FS entzogen wurde. Deshalb kann ich dazu nichts sagen.

Die Geldstrafe müssen sie in jedem Fall zahlen. Aber Raten sind natürlich möglich. Was für eine Grenze?

Hallo !

Deine Fragen gehören in die Hand eines Anwalts. Du hast Anspruch auf Prozesskostenhilfe, welche Du auch nutzen solltest. Hier geht es um Fragen die Deine Existenz bedrohen. Es kann nicht sein das Dein Problem ein Thema für dieses Forum sein kann.

Gruß

Hallo,

den Schein abgeben würde ich erst nach schriftlicher Aufforderung. Wie lange das Verfahren dauert? Keine Ahnung.
Wenn Du die Geldstrafe nicht bezahlen kannst, kannst Du sie abarbeiten (soziale Arbeit, z.B. beim Sozialen Dienst in einem Krankenhaus ). Die Verfahrenskosten musst DU allerdings bezahlen, abarbeiten kannst Du nur die reine Geldstrafe.

Gruß,
Rainer

Lieber Jörg,

zunächst kommt es darauf an, aus welchem Grund Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Danach bemessen sich Höhe der Geldstrafe und Dauer des Entzuges sowie der Sperrfrist. Wenn in der Hauptverhandlung das Urteil gesprochen wurde, dann müssten Sie die Höhe der Tagessätze und die Dauer des Fahrverbotes bereits kennen. Bei deren Bemessung wird das Einkommen in der Regel berücksichtigt, Ratenzahlungen sind aber nach meiner Meinung auch möglich. Das Urteil wird je nach Gericht und Arbeitspensum der Geschäftsstelle geschrieben, dabei können schon mal vier Wochen vergehen, aber es kann auch schneller gehen. Dann kommt es auf die Rechtsmittelfrist an… wenn Sie auf Rechtsmittel schriftlich verzichten, wird der Bescheid gleich rechtskräftig und Sie können den Führerschein sofort danach abgeben. Unabhängig davon wird eine eventuelle vorläufige Entziehung auch auf die Gesamtzeit angerechnet.

Sperrfrist ist so zu verstehen… nach Entzug der Fahrerlaubnis dürfen Sie erst nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Konkrete Auskunft dazu gibt Ihnen aber die Führerscheinstelle vor Ort und auch, ob Sie dann eventuell mit der Anordnung eines Medizinisch Psychologischen Gutachtens wegen Zweifel an Ihrer Fahreignung rechnen müssen… dann könnten und sollten Sie die Zeit des Entzuges bereits für die Vorbereitung dazu nutzen (je nach Verstoß, der zum Entzug geführt hat… 100 %ig bei Alkohol über 1,6 °% oder wiederholtem Alkoholentzug oder Drogen). Bei Punktesammlern könnte auch eine mpU drohen, je nach Verstößen.

Falls noch Fragen sind… gern wieder.

Grüße
C. Winter

Leider kenne ich mich bei Strafverfahren nicht so gut aus.
Ein Rechtsanwalt kann da sicher weiter helfen.
mfg
Wolfgang

Hallo Jörg,
keine Panik, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Hast du einen Anwalt der dich berät, oder hast du dich vor Gericht selber vertreten? Dein Anwalt kann dir natürlich noch genauer Auskunft geben. Er wird dir auch sagen können ob es sich lohnt eine Berufung ein zu legen oder ob diese überhaupt möglich ist.
Leider hast du nicht geschrieben in welchem Bundesland du lebst, bzw. wo das Urteil rechtskräftig geworden ist. Es gibt bei einigen Bundesländern die Möglichkeit das du dir den Termin in einem gewissen Zeitraum aussuchen kannst. Leider hast du auch nicht geschrieben wie lang das Fahrverbot ist. Oder ist es ein Führerscheinentzug, das wäre dann nicht gut, denn das würde bedeuten das du eine Führerscheinsperre bekommst und den Führerschein anschließend neu machen müsstest.
Zu deiner zweiten Frage, es dauert ungefähr 14 Tage, dann sollte der Bescheid bei dir sein. Aber bitte das ist nur ein grober Wert es kann schneller aber auch länger dauern. Ich würde mich an deiner Stelle sofort mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Vielleicht hat er ja noch eine Ausweichmöglichkeit für dich. Nur je länger du wartest um so weniger Zeit lässt du deinem Chef zu reagieren.
Zu deiner letzten Frage ist es eine Geldstrafe oder ein Bußgeld? Wenn es eine Geldstrafe ist bestimmt das Gericht die Strafe in Tagessätzen z.B. 20 Tagessätze zu 50,- Euro oder 14 Tage Gefängnis, das ist jetzt nur ein Beispiel. Dann kannst du dir aussuchen ob du das Gefängnis nimmst oder die Geldstrafe bezahlst. Wenn du ein Bußgeld bekommen hast, hast du diese Wahl nicht. In dem Fall setze dich mit dem Richter in Verbindung und frage ob du das Bußgeld auch in Raten abbezahlen kannst. In den meisten Fällen lassen die sich darauf ein.
Viel Glück
Georg

Hallo Jörg,
entschuldigen Sie, aber aus Ihrem Schreibe werde ich nicht klug. Wenn das Urteil gefallen ist, müßte Ihnen auch gesagt worden sein, wann und wie Sie Widerspruch einlegen können. Auch die Frage der ratenzahlung hätte man Ihnen erklären müssen, vorausgesetzt Sie haben es bei Gerichrt selbst angesprochen.

MfG
Bensmann

Unklar ist, ob es sich in diesem Fall um eine Entziehung der Fahrerlaubnis handelt oder um ein Fahrverbot. Um die Dauer einer befristeten Entziehung nicht unnütz lange hinaus zu schieben, sollte der Führerschein frühzeitig abgegeben werden, denn der Fristlauf beginnt mit der Abgabe des Scheins.

Wenn die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann, droht ersatzweise Freiheitsstrafe. Es lohnt sich, über eine Zahlung in Raten mit dem Gericht zu reden, um der Freiheitsstrafe zu entgehen.
Catto

Hallo,
der Führerschein ist in der Regel mit dem Datum der Rechtskraft abzugeben. Rechtskräftig wird ein Urteil z.B. bei Ablauf der Rechtsmittelfrist oder wenn man Verzicht auf Rechtsmittel erklärt.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt, die Ihrem Einkommen entsprechen. Die Anzahl der Tage würden einer Ersatzhaftdauer entsprechen.