Liebe/-r Experte/-in,
mir wird mein Führerschein entzogen.Die Frage ist.Wann
muss ich den abgeben.Wie lange es dauert „vom Gericht bis
zum Bescheid“.Heute fiel das Urteil.Ich möchte wissen.
Wenn ich die Berufung einlege und in der Zeit,bis es zur
nächsten Verhandlung kommt,den Führerschein behalte oder
eben auch bei eingereichter Berufung trotzdem den Schein
abgebe?
Die zweite Frage ist.Wie schnell geht es mit dem
Bescheid.Wenn ich keine Berufung einlege.WANN ich den
Schein abgeben soll.Denn ich im Beruf auf den
Führerschein
angewiesen bin,wollte ich wissen in wie viel Tagen es ca.
passieren könnte,dass ich den Schein abgeben muss.Ich
würde dem Arbeitgeber Bescheid geben zum was für Datum
ich kündige.
Und noch die letzte Frage.Wenn ich die Geldstrafe nicht
zahlen kann.Was kommt auf mich zu?Bin nicht gerade der
Vielverdiener und liege unter „der Grenze“ .
Im Voraus herzlichen Dank.
Jörg