aus gegebenen anlass würde ich gerne erfahren ab welchem alter ich mich selber zur adoption etc freigeben kann.
Und wie dies ablaufen würde.Der passende paragraf im familien recht wäre auch sehr gut ( durch eigenes siuchen nicht fündig gewordn)
wohne in franken( vll gibt es ja unterschiede )
vielen dank für alle antworten und bemühungen
Da habe ich keine Ahnung!
Hallo Akirpap,
ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich der Richtige bin um Deine Frage zu beantworten, daher muss ich vorerst mit einigen Gegenfragen antworten:
-Du schreibst über Vormundschaft, Adoption und eigene Entscheidungen. Leider ist mir nicht ganz klar was genau Du möchtest bzw. um was es Dir geht? Möchtest Du aus Deiner Familie heraus? Möchtest Du, dass Dich ein anderes Paar als Deine Eltern an Kindesstelle annehmen? Möchtest Du alleine leben?
Grundsätzlich beginnt in Deutschland die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (also dem 18. Geburtstag). Wie es danach bezgl. Adoptionen und evtl. Erbrechtsfragen ist kann ich Dir nicht beantworten. Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit die mit dem 18. Lebensjahr nun auch voll da ist bedürfen eines richterlichen Beschlusses.
Zu Minderjährigen, also unter 18 jährigen:
Normalerweise haben die Eltern das Sorgerecht. Das bedeutet, dass sie für die Belange des Kindes Sorge zu tragen haben und die Entscheidungen für bzw. mit dem Kind/Jugendlichen treffen. Das schließt normalerweise auch das Recht ein, zu entscheiden wo das Kind/ der Jugendliche sich aufhält, welche Schule es/er besucht… Ausnahmen sind im Gesetz natürlich auch vorgesehen, aber dazu ginge es um Einzefälle.
Ich schreibe weil es einfacher ist einfach mal von Kind (und nicht von Jugendlicher), es gilt aber für alle unter 18: Wenn ein Kind sich in seiner Familie so unwohl fühlt, dass es sich nicht mehr richtig entwickeln kann hat es ein Recht auf Hilfe. Die Jugendämter müssen den Kindern hier helfen, sie beraten und ggf. -wenn es ds Kind fordert- auch erst einmal aus der Familie nehmen. Man spricht dann von „Inobhut nahme“. Das macht das Jugendamt auch, wenn ein Kind akut in seiner Entwicklugn gefährdet ist. Ein Jugendamt darf das aber auch nur kurz - wenn ein Kind gegen den Willen der Sorgeberechtigten länger an einem anderen Ort wohnt, muss ein Richter entscheiden.
In richtig schlimmen Fällen - also wenn wirklich Gefahr besteht kann natürlich jeder (auch jedes Kind) sich an den Notruf der Polizei unter der Rufnummer 110 oder jedes Polizeirevier wenden.
Beratung, auch anonym, gibt es beim Kinder- und Jugendsorgentelefon: 0800 1110333 - Die Anrufe sind kostenlos
Das örtliche Jugendamt berät, wie beschrieben, auch. Ich hoffe damit helfen zu können.
Hallo,
sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, empfehle dir aber eine Anfrage beim Familiengericht zu starten. Ich denke, da kann man dir weiterhelfen.
mfg christoph
Moin Moin,
so weit ich weiß,ist das Alter gleichbedeutend mit dem zeitpunkt der Volljährigkeit, also 18 Jahre. Ich bin allerdingst nicht sicher, ob es dazu einen passenden Paragraphen im Familienrecht gibt (am besten beim Jugendamt oder einem RA nachfragen), denn dieser Spezialfall ist mir bisher noch nicht untergekommen. Über den „Ablauf“ weiß ich nichts, außer dass das Standesamt wg. der Eintragung bescheid wissen muss, sowie bei Jugendlichen, dass Jugendamt.
Ich hoffe, das hat geholfen?
Grüße
Stefan
Hallo,
Eine Adoption ist in Deutschland nicht ganz einfach.
Du kannst dich nicht einfach zur Adoption freigeben!!!
Gegebenenfalls müsste ein Vormundschaftsgericht das Sorgerecht deiner Eltern auf das Jugendamt übertragen, dieses würde dann eine geeignete Pflegefamilie suchen. Hierbei hättest du grundsätzlich ein ANHÖRUNGSrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht! Ich kenne deinen „gegebenen Anlass“ nicht, und kann daher nur weitere Alternativen aufzeigen. So ist auch ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts möglich wenn du z.B nicht zu deinen Großeltern darfst. Sollte es dir nicht zumutbar sein MIT deinen Eltern oder einem Elternteil zu leben, ist die Wohnortnahe Unterbringung in einem Betreuten Wohnen möglich, kannst du dir wie eine WG Vorstellen. Als letztes mittel kannst du dich in „Polizeigewahrsam“ nehmen lassen, klingt gefährlich ich weiß ! Aber du kommst dann nicht ins Gefängnis, sondern in eine Pflegefamilie. Das ist allerdings mit richtig Aufwand verbunden, und nur bei einer Gefahrenlage möglich!
Hoffe ich konnte dir helfen! wenn nicht kannst du mir noch mal Schreiben!
Viel Glück
Benny
Hallo,
dies ist eine Frage aus dem Adoptionsrecht, die in § 1746 BGB geregelt wird. Danach ist deine Einwilligung erforderlich, wenn Du das 14. Lebensjahr vollendet hast. Für den konkreten Ablauf empfehle ich einen Termin beim Jugendamt.
crickelcrackel
Hi,
ich kann es dir zwar nicht 100 Prozent sagen, aber rein aus der Logik heraus würd ich sagen wenn du Volljährig, also 18 Jahre alt bist. Davor haben ja noch deine Eltern (sofern noch am Leben) das Sorgerecht zumindest formal für dich.
Gruss
Achim
Das musst du mit dem zustaändigen Jugendamt besprechen.